Mühlberg/Elbe
Lage
Mühlberg liegt im südwestlichen Teil des Landes Brandenburg im Landkreis Elbe- Elster und bildet die Grenze zum Freistaat Sachsen. Die Landschaft wird durch die Elbe als großer bedeutender Binnenstrom mit ca. 17 km in der Gemarkung Mühlberg und der künstlich entstandenen Kiesseen geprägt. Zur Stadt Mühlberg gehören die Ortsteile Altenau, Brottewitz, Fichtenberg, Koßdorf, Martinskirchen und Mühlberg. Die Stadt befindet sich direkt an der Streckenführung des Elberadweges Schmilka-Cuxhaven. Das Befahren per Pedale durch die malerische Landschaft entlang des Flusses wird zu einem eindrucksvollen Erlebnis. Eine umfangreiche und informative Ausschilderung konnte fertiggestellt werden.
Am 22. Dezember 2008 wurde die Elbebrücke Mühlberg feierlich übergeben und für den Verkehr freigegeben. Nach über zweieinhalbjähriger Bauzeit ist sie nun die kürzeste und schnellste Verbindung über die Elbe von Brandenburg nach Sachsen. Sie überspannt die Elbe mit einer Länge von 690,5 m und stellt als feste Elbüberquerung, besonders bei Hochwasser oder Eisgang, wo die die Fähre nicht einsetzbar war, einen sicheren Übergang über die Elbe dar.
Die Fähre Mühlberg hat lange Zeit zum Bild Mühlbergs gehört, doch am Tag der Brückeneröffnung hat sie ihre letzte Fahrt angetreten und wurde danach stillgelegt.
Statistische Daten
Einwohnerzahl 3741 (Stand 1.1.2019)
Fläche 88,56 km²
Anreise
Autobahnanschlüsse:
Ruhland oder Döbeln ca. 60 km entfernt
Bundesstraßenverbindung
B 87 Torgau, Herzberg, Luckau
B 96 Luckau, Finsterwalde, Senftenberg
B 101 Herzberg, Bad Liebenwerda, Elsterwerda
B 169 Riesa, Elsterwerda, Senftenberg
B 182 Riesa, Belgern, Torgau (über Elbebrücke)
B 183 Torgau, Bad Liebenwerda
Deutsche Bahn:
Riesa, Falkenberg, Bad Liebenwerda
Bus:
Riesa, Bad Liebenwerda
http://www.vbb.de/anreisebutton
Parkmöglichkeiten
Ausreichende Parkmöglichkeiten sind auf dem Altstädter und
Neustädter Markt vorhanden.
Geschichte
Mühlberg wurde 1230 erstmals urkundlich als Stadt erwähnt. Bereits lange vorher lassen sich durch archäologische Grabungen und Grabfunde seit etwa 600 nach Christus slawische Siedlungen nachweisen. Die Stadt wurde auf einer Talsandinsel am Elbübergang im Schutz einer Wasserburg gegründet.
Mühlberg ist ein seltenes Beispiel einer vormaligen mittelalterlichen Doppelstadt mit Insellage. Die Alt- und Neustadt wurden 1346 durch Zusammenschluss vereinigt, die räumliche Trennung durch Wälle und Gräben ist jedoch bis heute sichtbar.
Die Stadt Mühlberg/Elbe ist durch eine ungewöhnliche bauliche Gestaltung der überwiegend im 18. und 19. Jahrhundert entstandenen Wohnhäuser, die noch Teile spätmittelalterlicher Vorgängerbauten aufweisen, sowie zahlreiche historische Baudenkmäler geprägt.
Erwähnenswert ist das ehemalige Zisterzienserinnenkloster "Marienstern", dass 1228 von Otto und Bodo von Ileburg gegründet wurde. Die Klosterkirche mit ihrer prachtvollen Westfassade ist eine der beeindruckendsten Backsteinbauten in Deutschland. Sie wurde in der Zeit von 1250 - 1350 errichtet. Die Klostergebäude sind teils umgebaut, teils im 16. Jahrhundert nach der Auflösung des Klosters abgetragen worden. Aus dieser Zeit stehen noch das Äbtissinnenhaus, die Propstei (Museum "Mühlberg 1547"), das Hospiz und das Refektorium sowie Mauerreste des ehemaligen Nonnenganges. Der Klosterbereich ist ein besonderes nationales Kulturdenkmal und wird vom Bund, Land sowie der deutschen Stiftung Denkmalschutz gefördert.
Seit dem 22. Mai 1992 ist die Stadt Mühlberg/Elbe Mitglied in der AG "Städte mit historischen Stadtkernen" des Landes Brandenburg.
Im Stadtgebiet gibt es weitere historische Gebäude und Sehenswürdigkeiten wie das Rathaus, die Löwenapotheke und die Frauenkirche, Sitznischenportale, Türschlusssteine sowie das in der ehemaligen Elbschleife 1545 anstelle der zerstörten Wasserburg erbaute Schloss.
Neustädter Markt 1
04931 Mühlberg
E-Mail:
Homepage: www.muehlberg-elbe.de
Veranstaltungen
29.04.2022 bis
11.09.2022

Teddy möchte reisen
Sonderausstellung des Sammlers und Ausstellers Lutz Reike, Dresden Den Teddybären, wer kennt ... [mehr]26.06.2022
15:17 UhrSchlossscafe' am Schloss Martinskirchen
Schlosscafe' Schlossausstellung Puppenausstellung „Zauberhafte Puppenwelt“ Teddyausstellung Sonntag ab 15 Uhr! www.fv-schloss-martinskirchen.de03.07.2022
15:17 Uhr
Schlossscafe' am Schloss Martinskirchen
Schlosscafe' Schlossausstellung Puppenausstellung „Zauberhafte Puppenwelt“ Teddyausstellung ... [mehr]10.07.2022
15:17 Uhr
Schlossscafe' am Schloss Martinskirchen
Schlosscafe' Schlossausstellung Puppenausstellung „Zauberhafte Puppenwelt“ Teddyausstellung ... [mehr]24.07.2022
15:17 Uhr
Schlossscafe' am Schloss Martinskirchen
Schlosscafe' Schlossausstellung Puppenausstellung „Zauberhafte Puppenwelt“ Teddyausstellung ... [mehr]31.07.2022
15:17 UhrSchlossscafe' am Schloss Martinskirchen
Schlosscafe' Schlossausstellung Puppenausstellung „Zauberhafte Puppenwelt“ Teddyausstellung Schlossbesichtigung sind in der Woche auf Anfrage möglich und am Sonntag ab 15 Uhr! www.fv-schloss-martinskirchen.de07.08.2022
15:17 Uhr
Schlossscafe' am Schloss Martinskirchen
Das Schloss Martinskirchen und Schlosscafe' haben von Mai bis Oktober 2022 am Sonntag von 15.00 bis ... [mehr]14.08.2022
15:17 Uhr
Schlossscafe' am Schloss Martinskirchen
Das Schloss Martinskirchen und Schlosscafe' haben von Mai bis Oktober 2022 am Sonntag von 15.00 bis ... [mehr]16.08.2022
19:00 Uhr
Benefizkonzert des Bundespolizeiorchesters Berlin
Am 16.08.2022 um 19:00 Uhr findet in der Klosterkirche Mühlberg das Benefizkonzert des ... [mehr]21.08.2022
15:17 Uhr
Schlossscafe' am Schloss Martinskirchen
Das Schloss Martinskirchen und Schlosscafe' haben von Mai bis Oktober 2022 am Sonntag von 15.00 bis ... [mehr]28.08.2022
15:17 Uhr
Schlossscafe' am Schloss Martinskirchen
Das Schloss Martinskirchen und Schlosscafe' haben von Mai bis Oktober 2022 am Sonntag von 15.00 bis ... [mehr]04.09.2022
15:17 Uhr
Schlossscafe' am Schloss Martinskirchen
Das Schloss Martinskirchen und Schlosscafe' haben von Mai bis Oktober 2022 am Sonntag von 15.00 bis ... [mehr]11.09.2022
10:17 Uhr
Tag des offenen Denkmals
An diesem Tag ist Schloss Martinskirchen von 10.00 bis 17.00 Uhr geöffnet! Uhr geöffnet! Zu sehen ... [mehr]18.09.2022
15:00 Uhr
Schlossscafe am Schloss Martinskirchen
Das Schloss Martinskirchen und Schlosscafe' haben von Mai bis Oktober 2022 am Sonntag von 15.00 bis ... [mehr]25.09.2022
15:00 Uhr
Schlossscafe am Schloss Martinskirchen
Das Schloss Martinskirchen und Schlosscafe' haben von Mai bis Oktober 2022 am Sonntag von 15.00 bis ... [mehr]02.10.2022
15:00 Uhr
Schlossscafe am Schloss Martinskirchen
Das Schloss Martinskirchen und Schlosscafe' haben von Mai bis Oktober 2022 am Sonntag von 15.00 bis ... [mehr]09.10.2022
15:00 Uhr
Schlossscafe am Schloss Martinskirchen
Das Schloss Martinskirchen und Schlosscafe' haben von Mai bis Oktober 2022 am Sonntag von 15.00 bis ... [mehr]16.10.2022
15:00 Uhr
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Das Schloss Martinskirchen und Schlosscafe' haben von Mai bis Oktober 2022 am Sonntag von 15.00 bis ... [mehr]23.10.2022
15:00 Uhr
Schlossscafe am Schloss Martinskirchen
Das Schloss Martinskirchen und Schlosscafe' haben von Mai bis Oktober 2022 am Sonntag von 15.00 bis ... [mehr]30.10.2022
15:00 Uhr
Schlossscafe am Schloss Martinskirchen
Das Schloss Martinskirchen und Schlosscafe' haben von Mai bis Oktober 2022 am Sonntag von 15.00 bis ... [mehr]Gastroangebote
Aktuelle Meldungen
Benefizkonzert des Bundespolizeiorchesters Berlin
(20.06.2022)Festprogramm Kinder- und Heimatfest Mühlberg
(20.06.2022)Die Jagdgenossenschaft Mühlberg/Elbe sucht Mitwirkende im Vorstand
(01.06.2022)Die Jagdgenossenschaft Mühlberg/Elbe, welche derzeit durch den Verbandsgemeindebürgermeister als Notvorstand vertreten wird, sucht nach Mitgliedern, die Interesse an einer Funktion im Vorstand haben.
Im Rahmen der in Vorbereitung befindlichen Genossenschaftsversammlung werden entsprechend der Satzung Interessierte für die Funktionen des Jagdvorstehers, von zwei Beisitzern, eines Kassenwartes, eines Schriftführers, zwei Rechnungsprüfern sowie deren Stellvertreter (m/w/d) gesucht.
Wer an einer Tätigkeit im Vorstand interessiert ist bzw. sich zunächst über die Aufgaben informieren möchte, wird gebeten sich bis 15. Juli 2022 bei der Verbandsgemeinde Liebenwerda im Amt für Ordnung und Recht unter Tel. 035365/411-33 oder -34 bzw. per Mail an ordnungsamt@vg-liebenwerda zu melden.
Der Notvorstand
Information zur Grundsteuerreform – Angaben zu Bodenrichtwerten, Ertragsmesszahlen und weiteren Grundstücksdaten
(25.05.2022)Aufgrund der vom Finanzamt verschickten Briefe zur Grundsteuerreform erhält die Abteilung Liegenschaften vermehrt Anrufe von Bürgern, welche nach dem Bodenrichtwert, nach der Ertragsmesszahl oder der Größe ihres Grundstückes fragen.
Aus diesem Grund möchte ich Sie hiermit darüber informieren, dass Sie diese Daten auf folgender Internetseite finden können:
https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/
Dort können Sie in der Suchmaske entweder ihre Anschrift oder Gemarkung, Flur und Flurstück eingeben. Wenn Sie dann mit der linken Maustaste zweimal auf ihr Grundstück klicken, öffnet sich rechts oben ein Feld. In diesem Feld können Sie auf den
„Link zur Anzeige Grundsteuer-Informationen (BRW + EMZ)“ klicken und bekommen dann alle notwendigen Informationen zu Ihrem Grundstück.
Es gibt aber auch vermehrt Anfragen nach dem Baujahr von Gebäuden. Dazu kann weder in der Abteilung Liegenschaften noch im Bauamt Auskunft gegeben werden, da diese Daten nicht vorliegen.
Sie können dazu aber ein schriftliches Auskunftsersuchen an die Archive in Bad Liebenwerda und Falkenberg/Elster stellen. Dort liegen teilweise alte Gebäudekarteien/Bauakten vor. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Beantwortung des Auskunftsersuchens gebührenpflichtig ist.
Wenn Sie weiterführende Fragen zur Thematik Grundsteuer haben, dann wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. Dort gibt es eine zentrale Stelle, die alle Fragen rund um die Grundsteuer beantwortet. Diese erreichen Sie wie folgt:
Telefon: (0331) 200 600 20
Mo–Do 9-16 Uhr
Fr 9-14 Uhr
Der virtuelle Assistent des Finanzamtes beantwortet auch ihre Fragen. Diesen finden Sie unter:
https://www.steuerchatbot.de
[https://www.verbandsgemeinde-liebenwerda.de/seite/581046/grundsteuerreform.html]
120 Jahre Freiwillige Feuerwehr Brottewitz
(06.05.2022)Mit einem Jahr Corona bedingter Verspätung konnte die Ortsfeuerwehr Brottewitz am 30. April 2022 das 120-jährige Jubiläum feiern. Der Ortswehrführer Steffen Weidner begrüßte die Kameradinnen und Kameraden und die anwesenden Gäste und Bewohner unseres Ortes. Nach dem historischen Rückblick aus 120 Jahre Feuerwehr Brottewitz zeigte die Jugendfeuerwehr der Stadt Mühlberg was man so alles bei der Feuerwehr lernen kann. Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Bad Liebenwerda zeigten am Branddemohaus wie sich ein Zimmerbrand schnell auf das ganze Haus ausbreitet. Geschicklichkeit war dann gefragt bei Löschübungen am Brandhaus, wo Löschwasser zielsicher in das Brandübungshaus gespritzt werden musste. Wir bedanken uns bei den kleinen Brandschützern und ihren Ausbildern, aber auch bei den Feuerwehren aus Mühlberg, Koßdorf und Bad Liebenwerda, die mit ihrer Anwesenheit und der vorgestellten Technik unseren Tag bereichert haben. Weiterhin wurde noch ein Fettbrand demonstriert und falsches bzw. richtiges Löschen erklärt. Auch die Handhabung von Feuerlöschern konnte getestet werden.
Bei blauem Himmel und Sonnenschein verbrachten wir einen schönen Tag bei guten Gesprächen und in gemütlicher Runde. Schade nur, dass viele Einwohner von Brottewitz den Weg zu ihrer Feuerwehr, die das ganze Jahr rund um die Uhr für den Ort da ist, nicht gefunden haben. Bei denen, die mit uns gefeiert haben, bedanken wir uns.
Wir bedanken uns auch recht herzlich bei unseren Sponsoren „Elbekies GmbH Mühlberg/Elbe“, Easy-Busreisen, der Sparkasse Elbe-Elster sowie Privatpersonen.
Feuerwehr Brottewitz
50 Jahre Städtebau - Imagefilm der Kurstadtregion
(04.04.2022)Sehen Sie sich den Imagefilm der Kurstadtregion Elbe-Elster unter folgendem Link an: Link zum Imagefilm
Jahresrückblick der Ortsfeuerwehr Brottewitz am 25.03.2022
(04.04.2022)Zum Jahresrückblick auf 2021 konnte der Ortswehrführer Steffen Weidner 17 Kameradinnen und Kameraden sowie 4 Gäste begrüßen.
Als Gäste waren anwesend:
Dieter Jähnichen, Bürgermeister Stadt Mühlberg
Martin Neumann, Sachgebietsleiter Brandschutz-Verbandsgemeinde
Andrey Bode, Stadtbrandmeister
Frank Romey, Vorsitzender Kreisfeuerwehrverband EE
Der Ortswehrführer bedankte sich bei allen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern sowie ihren Familien für die geleistete Arbeit. Ein großer Dank auch an alle Sponsoren und Unterstützer unserer Wehr.
Das größte Problem in 2021 war natürlich wieder Corona. Eingeschränkter Dienstbetrieb und Personalausfall usw. Wir hatten 10 Einsätze zu bewältigen. Das waren insgesamt 131 Einsatzstunden. Im Schnitt waren 7 Kameraden im Einsatz.
Weiterhin leisteten die Aktiven ca. 1312 Stunden für Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft, Löschwasserversorgung, Grundstückspflege usw. Dabei wurden sie auch von Kameraden der Altersabteilung unterstützt.
Mehrere Kameradinnen und Kameraden haben Lehrgänge belegt zum Truppmann, Funker und Maschinisten. Auch die Atemschutzträger haben ihre Pflichtübung im FTZ absolviert.
Durch gute Zusammenarbeit mit unserem Träger konnten einige Wartungs- und Reparaturarbeiten an unserem Gerätehaus durchgeführt werden. Dafür bedanken wir uns.
Des weiteren konnten durch Corona einige Veranstaltungen wie Brandschutztag im Schulhort, Osterfeuer usw. nicht durchgeführt werden, aber dann konnten wir wenigstens noch ein schönes Herbstfeuer anzünden.
Zum Ende der Versammlung wurde der Kamerad Nico Weidner zum Hauptlöschmeister befördert.
Für gute Verbandsarbeit z.B. bei der Brandschutzschulung im Schulhort Mühlberg und guter Öffentlichkeitsarbeit wurde Kamerad Bernd Thiele das Feuerwehr Ehrenkreuz des Kreisfeuerwehrverbandes EE in Silber durch den Vorsitzenden Frank Romey verliehen.
Fazit zum Schluss: Trotz Corona, Ihre Feuerwehr Brottewitz ist immer für Sie da.
Feuerwehr Brottewitz
Fotos
Notbetreuung ab 17.03.2022 in der Kindertagesstätte "Elbekinder"
(16.03.2022)Sehr geehrte Eltern,
Corona bedingt können wir ab sofort in der Kita "Elbekinder" in Mühlberg nur noch Notbetreuung ermöglichen (Antrag siehe Anlage).
Wir bitten aber alle Eltern ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Dafür können Sie den Nachweis für die Beantragung von Kinderkrankengeld abfordern.
Können Sie keine häusliche Betreuung absichern, schränken Sie bitte die notwendige Betreuungszeit ein.
Die Notbetreuungsanträge senden Sie bitte vollständig ausgefüllt (Nachweis für beide Personensorgeberechtigte) möglichst per E-Mail an:
Frau Babinsky - E-Mail: oder
Herrn Waskow - E-Mail:
Den Nachweis für die Beantragung von Kinderkrankengeld können Sie ebenfalls bei der/den vorgenannten Mitarbeiter/in abfordern.
Wir informieren Sie über das weitere Vorgehen zu gegebener Zeit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zur häuslichen Isolation
(02.12.2021)Diese gilt für positiv getestete Personen und deren enge Kontaktpersonen
Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Infektionslage im Landkreis Elbe-Elster und der damit verbundenen hohen Belastung des Gesundheitsamtes, hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung zur häuslichen Isolation von auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen und engen Kontaktpersonen erlassen.
Diese regelt den Beginn und das Ende der Quarantäne für alle Personen, die ein positives PCR-Test-Ergebnis erhalten haben. Demnach entfallen die separaten Bescheide des Gesundheitsamtes für den Einzelnen bis auf weiteres. Die Allgemeinverfügung gilt in Verbindung mit dem PCR-Test-Ergebnis als Nachweis zur Vorlage beim Arbeitgeber. Des Weiteren werden enge Kontaktpersonen von dieser Allgemeinverfügung erfasst, wonach auch für jene die häusliche Isolation angeordnet wird. Als eine solche Kontaktperson gelten Menschen, die eine Mitteilung durch das Gesundheitsamt erhalten haben oder direkt mit der positiv getesteten Person zusammenleben (Haushaltsangehörige). Weiterhin werden alle Personen kontaktiert, aber aufgrund der aktuellen hohen Belastung kommt es hierbei zu Verzögerungen. Sollte eine positive Testung im Haushalt vorkommen, so hat sich das häusliche Umfeld auch ohne Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes nach Maßgabe der Allgemeinverfügung in Quarantäne zu begeben. Es wird gebeten, von telefonischen Nachfragen zur Quarantäne abzusehen, bis sich das Gesundheitsamt bei Ihnen meldet. Bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist der Hausarzt zu kontaktieren.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier.
[Download]
Mobile Teststation in Mühlberg/Elbe
(01.12.2021)In Mühlberg nahm am 30.November folgende mobile Teststation ihren Betrieb auf:
Security Medical Service Selig
Straße der Jugend 1 (am ehemaligen Pennymarkt)
Tel.: 0162/ 7566620
Öffnungszeiten: Montag - Freitag von 19:00 - 21:00 Uhr nach telefonischer Terminvergabe
Jugend, Eure Perspektive zählt!
(01.12.2021)Was ist Dein Lieblingsort in der Region Elbe-Elster?
Welcher Platz stört Dich schon lange?
Wo und warum verbringst Du gern oder ungern Deine Freizeit?
Der Blick der Jugendlichen auf Elbe-Elster zählt!
Wir wollen wissen, wie Ihr Eure Region seht, was Euch gefällt oder zukünftig besser laufen sollte.
Im Rahmen der Fortschreibung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) für die nächsten Jahre spricht die LAG Elbe-Elster mit einem Fotowettbewerb alle Jugendlichen an.
Sendet Eure „Blickwinkel“ auf die Region als Foto per Instagram an @zukunftsregion_elbeelster oder per Mail an oder . Zu gewinnen gibt es drei Polaroid-Kameras!
Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag in Neuburxdorf
(18.11.2021)Pandemiebedingt in sehr überschaubarer Runde haben Vertreter der Städte Bad Liebenwerda und Mühberg, Landrat Christian Heinrich-Jaschinski, Neuburxdorfer Einwohner und Mitglieder der Initiativgruppe Lager Mühlberg e. V. am Vortag des Volkstrauertages in Neuburxdorf der Oper von Krieg und Gewaltherrschaft gedacht. Wie in den vergangenen Jahren auch, fanden nacheinander zwei Gedenken statt. Am Mahnmal für die Toten des Kriegsgefangenenlagers auf dem Soldatenfriedhof in Neuburxdorf, musikalisch umrahmt durch Tabea Geiß (Gitarre und Gesang), verlas Pfarrerin Sabrina Pieper das Totengedenken in der im Vorjahr durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aktualisierten Fassung. Es bezieht Geschehnisse der jüngeren Geschichte und Gegenwart ein. Anschließend wurden Kränze am Mahnmal niedergelegt. Über die anstehende Gestaltung des Gräberfeldes informierte Hannelore Brendel , Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Liebenwerda, die Anwesenden. Land und Landkreis stellen hierfür Mittel bereit.
Am Hochkreuz auf dem Lagergeländer wurde im Anschluss und begleitet vom Posaunenchor Mühlberg insbesondere der Opfer des sowjetischen Speziallagers gedacht. Statt des Vorsitzenden der Initiativgruppe, Pfarrer Matthias Taatz, der krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnte und die Anwesenden grüßen ließ, hielt Pfarrerin Pieper die Andacht und Hannelore Brendel verlas das Totengedenken. Sie appellierte an die Anwesenden, den Sinn und das Anliegen des Volkstrauertages zu bewahren und für Frieden und Verständigung einzutreten.
Text: Karsten Bär, Foto: Stadt Bad Liebenwerda
Bauabgangsstatistik 2021 im Land Brandenburg
(16.11.2021)Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte melden Sie als Eigentümerin/Eigentümer
- den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum
- den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
- die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).
In der Anlage erhalten Sie noch konkretere Angaben.
Herzlichen Dank allen Wahlhelfern zur Bundestagswahl
(04.10.2021)Die Bundestagswahl 2021 ist vorbei und wir sind gespannt, wer unser Land in den nächsten vier Jahren regiert.
Knapp 75 % der Wahlberechtigten im Gebiet der Verbandsgemeinde Liebenwerda machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Konkret heißt das: Etwa 15.600 Personen haben gewählt, davon nutzten etwa 4500 Wahlberechtigte die Möglichkeit der Briefwahl.
Es waren 54 Urnen- und sieben Briefwahllokale eingerichtet worden, in denen 324 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ihre Aufgaben hervorragend bewältigten. Durch Ihr aktives Mitwirken war es möglich, dass die Wahl und die anschließende Stimmenauszählung reibungslos ablaufen konnten.
Wir wissen, dass die Ausübung eines solchen Ehrenamtes heute nicht mehr selbstverständlich ist. Zeit ist ein knappes Gut. Sie haben sich trotzdem dazu entschieden, Ihren freien Sonntag in einem Wahllokal zu verbringen, um das demokratische Grundrecht auf allgemeine, freie und geheime Wahlen zu sichern. Vielen Dank für Ihre Bereitschaft und für Ihr großes Engagement.
Danken möchten wir auch denjenigen, die ihre Bereitschaft als Wahlhelfer erklärt haben, die aber nicht zum Einsatz kamen. Ursächlich dafür ist, dass sich in einigen Gebieten mehr Freiwillige gemeldet haben, als tatsächlich benötigt wurden.
Auch den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern, den Verantwortlichen für die als Wahllokal genutzten Objekte und den Mitarbeitern der Verwaltung und der Bauhöfe, die mit großem Einsatz an der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ersten Wahl im großen Gebiet der Verbandsgemeinde mitwirkten, gilt unser Dank.
Die Ergebnisse der Wahl sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde Liebenwerda unter dem Menüpunkt Wahlen/ Weitere Meldungen bekannt gemacht.
Herold Quick als Verbandsgemeindebürgermeister und
Andrea Wagenmann als Wahlleiterin
Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Brottewitz
(01.10.2021)Nach einer gefühlten Ewigkeit konnte der normale Dienstbetrieb am 11.06.2021 mit der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr aufgenommen werden. Wegen Corona war über Monate nur ein eingeschränkter Notbetrieb möglich.
Als Gäste konnte die Ortsfeuerwehr Brottewitz die Verbandsgemeindewehrführer, den Stadtbrandmeister der Stadt Mühlberg, den Ortsvorsteher und zwei Vertreter des Kreisfeuerwehrverbandes begrüßen. Die Mannschaft der Ortsfeuerwehr war fast vollständig erschienen und verfolgte den Rechenschaftsbericht des Ortswehrführer Steffen Weidner.
Trotz Corona gab es viel zu tun in der Zeit des Notbetriebes. So ließ der OFW dabei das vergangene Jahr 2020 Revue passieren, gab einen Rückblick auf die geleisteten Einsätze (15) und weitere Aktivitäten der Kameradinnen und Kameraden. Leider war vieles im Feuerwehrdienst durch Corona nicht möglich oder erschwert wurden.
Folgende Kameradinnen und Kameraden wurden für ihre Arbeiten in der Ortsfeuerwehr Brottewitz geehrt bzw. befördert.
Befördert wurden
Stefan Albrecht zum Feuerwehrmann
Alexander Gumpert zum Feuerwehrmann
Dana Sittel zur Feuerwehrfrau
Florian Beck zum Hauptfeuerwehrmann
Mario Machts zum Löschmeister
Geehrt für treue Dienste für die Feuerwehr wurden
70 Jahre Rolf Degen
50 Jahre Klaus Peter Weidner StbM/a.D.
50 Jahre Ullrich Hilprecht HBM
10 Jahre Mario Machts LM
Anschließend wurde HBM Ullrich Hilprecht mit dem Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold durch den Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Elbe-Elster geehrt.
Nach intensiver Diskussion und Aussichten auf 2022 konnte die Versammlung durch den OWF beendet werden.
Mitarbeiter (m/w/d) für die Initiativgruppe Lager Mühlberg gesucht
(10.09.2021)Bei der Initiativgruppe Lager Mühlberg e. V. ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als
Mitarbeiter (m/w/d) der Initiativgruppe Lager Mühlberg in der Stadt Mühlberg/Elbe
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden zu besetzen.
Die Stelle beinhaltet das Führen der Geschäftsstelle der Initiativgruppe und umfasst
u. a. folgende Arbeitsaufgaben:
- Allgemeine Sekretariatsaufgaben, wie Postbearbeitung, Terminvereinbarung/-überwachung, Einladungen und Organisation von Besprechungen, Veranstaltungen und Sitzungen für die Geschäftsstelle der Initiativgruppe, Erledigung von Schriftwechsel, Anfragen
- Erstellung von Rechnungen, Ablage und Kontoführung (u. a. für Spenden) für die Geschäftsstelle
- Vorbereitung Organisation von Gratulationen und Ehrungen
- Pflege der Homepage und Archivierung des Schriftgutes
- Öffentlichkeitsarbeit, Anbringung und Abnahme von öffentlichen Anschlägen, Bestückung der Prospektständer im Lager und Kontrolle
- Zusammenarbeit mit Vereinen und Kommunen, Teilnahme an Veranstaltungen
Welche Mindestanforderungen erwarten wir von Ihnen:
Wünschenswert sind Erfahrungen in den beschriebenen Tätigkeitsfeldern bzw. der Nachweis über das Vorliegen gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen. Die Bereitschaft zur flexiblen Arbeit sollte gegeben sein.
Sie sollten darüber hinaus über folgende Erfahrungen und Kompetenzen verfügen:
- ein bürgerfreundliches korrektes Auftreten
- Kommunikations- und Organisationsfähigkeit
- Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Gewissenhaftigkeit
- Interesse und Engagement für die Thematik des Vereins
- Allgemeine Russisch- und Englischkenntnisse
- fundierte PC-Kenntnisse und Kenntnisse MS-Office
- PKW-Führerschein
Leistungen:
Das Entgelt bemisst sich auf 950 € brutto (plus Weihnachtsgeld). Alle anfallenden Fahrtkosten, die im Auftrag der Initiativgruppe entstehen, werden erstattet.
Bewerbungsunterlagen:
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise) werden schriftlich bis spätestens 01.11.2021 erbeten an:
Initiativgruppe Lager Mühlberg e. V.
Schulplatz 4, 04931 Mühlberg/Elbe
oder per E-Mail als PDF an: .
Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt. Sie werden gebeten, bereits im Bewerbungsschreiben auf die Behinderung hinzuweisen und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beizufügen.
Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht übernommen. Um eine zügige Bearbeitung der Bewerbungsunterlagen gewährleisten zu können, bitte wir einen der Bewerbung entsprechenden frankierten und adressierten Rückumschlag beizufügen. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass auf die Rückgabe der Unterlagen verzichtet wird. In diesem Fall werden nach Beendigung des Auswahlverfahrens die Bewerbungsunterlagen ordnungsgemäß vernichtet.
Kontakt:
Initiativgruppe Lager Mühlberg e. V., Schulplatz 4, 04931 Mühlberg/Elbe
Ansprechpartner:
Frau Angelika Stamm
Telefonnr. 035342 87487
Mahn- und Gedenktreffen der Initiativgruppe Lager Mühlberg
(08.09.2021)Erinnern ohne aufzurechnen
Mahn- und Gedenktreffen der Initiativgruppe Lager Mühlberg
Neuburxdorf. Auch das 31. Mahn- und Gedenktreffen der Initiativgruppe Lager Mühlberg fand – wie schon die Veranstaltung im Vorjahr –pandemiebedingt nur mit eingeschränktem Programm statt. Doch immerhin fand es statt. „Wir sind froh, dass wir das Treffen nicht abgesagt haben“, sagte Pfarrer Matthias Taatz am Sonnabend in Neuburxdorf. Denn vieles könne man zwar nachholen, „aber das Erinnern hat keine Pause zu haben“, so der Vorsitzender der Initiativgruppe. Er freue sich, manches junge Gesicht unter den Teilnehmern zu sehen. „Der Kreis verändert sich über die Jahre“, reflektierte Taatz. „Man sieht Jüngere erst in Begleitung der Alten, später stellvertretend für sie.“ Wichtig sei, dass das Gedenken fortgeführt werde.
Mit einer Gedenkstunde am Mahnmal auf dem Friedhof in Neuburxdorf ehrten Vertreter der Initiativgruppe, des Landkreises Elbe-Elster, der Verbandsgemeinde Liebenwerda und ihrer Städte sowie des Ortsteils Neuburxdorf die Toten des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag IVB mit einer Kranzniederlegung. Im Anschluss daran erinnerte ein größerer Teilnehmerkreis unter dem Hochkreuz am ehemaligen Lager an die Opfer des sowjetischen Speziallagers Nr. 1 Mühlberg und an das Schicksal der hier Inhaftierten. Die Gedenkrede hielt der sächsische Abgeordnete des Europaparlaments Peter Jahr (CDU). Der Politiker lebt wie der Gründer und langjährige Vorsitzende der Initiativgruppe Eberhard Hofmann in Burgstädt bei Chemnitz und ist mit dem Lager Mühlberg und dem hier gepflegten Gedenken vertraut.
Dem Erinnern und Bewahren des Geschehenen vor dem Vergessen stellte Jahr in seiner Rede die Notwendigkeit zur Seite, sich Schuld nicht gegenseitig aufzurechnen. Diesem Gedanken habe sich die Initiativgruppe immer verpflichtet gefühlt. Und dieser Ansatz sei auch der Grund dafür, dass über den Massengräbern des ehemaligen Speziallagers gegen zunächst bestehende Vorbehalte ein würdiger Ort der Erinnerung entstehen konnte. Frei von gegenseitiger Aufrechnung sein soll auch der „Europäische Tag des Gedenkens an die Opfer von Stalinismus und Nationalsozialismus“, der vor einigen Jahren eingeführt wurde und auf den Peter Jahr verwies.
Text: Karsten Bär
Bild: Stadt Bad Liebenwerda
(Mahn Neuburxdorf): Am Mahnmal auf dem Soldatenfriedhof in Neuburxdorf gedachten die Teilnehmer der Toten des Kriegsgefangenenlagers.
Wir machen „Großen(hainer) Bahnhof“
(31.08.2021)Das Gründungszentrum Zukunft Lausitz und Partner laden im Spätsommer zur Afterwork Lounge samt Bahnhofsfest ein.
Am 15.09. wird es wieder Zeit für den persönlichen Austausch. Dazu lädt das Gründungszentrum alle Interessierte, Netzwerker und Macher zum Netzwerkabend ein. Auf dem Gelände des Großenhainer Bahnhofes wird parallel gefeiert. Anlässlich des Jubiläums „150 Jahre Eisenbahnstrecke“ bündeln alle Akteure am Bahnhof ihre Kräfte und feiern ein großes Bahnhofsfest.
Es präsentiert sich Kunst, Kultur, Gastronomie und Handwerk der Lausitz mit zahlreichen Mitmachangeboten und Workshops. Innerhalb des Bühnenprogrammes werden Zukunftsvisionen regionaler Bahnhöfe vorgestellt, neue Partner und Projekte präsentiert und musikalische Highlights erlebt.
Wir machen „Großen Bahnhof“
Ab 15:00 Uhr auf dem Gelände des GHB
Presseanfragen nehmen wir gern unter 0355 – 28890790 oder unter entgegen. Gern vermitteln wir Ihnen auch Interviews.
Beste Grüße aus dem
Gründungszentrum Zukunft Lausitz
Güterzufuhrstr. 7
03046 Cottbus
fon. 0355 - 288 907 90
mail:
Homepage: www.zukunftlausitz.de
Zusätzliche Öffnungszeit der Bürgerbüros der Verbandsgemeinde Liebenwerda
(27.08.2021)Die vier Bürgerbüros der Verbandsgemeinde Liebenwerda sind am Samstag, den 25. September 2021, in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr, zusätzlich geöffnet.
Aufgrund dieser zusätzlichen Öffnungszeit entfällt beim Bürgerbüro Bad Liebenwerda der Sprechtag am Samstag, den 02.10.2021. Beim Bürgerbüro in Falkenberg/Elster entfällt dafür der Sprechtag am Samstag, den 18.09.2021.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bekanntgabe nach § 5 Abs. 3 Satz 4 der Zweiten Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV- 2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (Zweite SARS-CoV-2-Umgangsverordnung – 2. SARS-CoV-2- UmgV) vom 29.07.20
(26.08.2021)Das Dokument zur Bekanntgabe finden Sie Hier.
Schwimmkurse in der Lausitztherme Wonnemar Bad Liebenwerda wieder möglich
(26.08.2021)In der Zeit vom 6.09. bis 23.09.2021 werden wieder Schwimmkurse in der Lausitztherme angeboten.
Kurs 1. Montag/Mittwoch/Freitag von 15:00 bis 16:00
Kurs 2. Montag/Mittwoch/Freitag von 16:30 bis 17:30
Insgesamt 9 Trainingseinheiten
Kosten 110,00€
Einzelschwimmkurse ab 7.09.2021
Immer Dienstag und Donnerstags von 15:00 bis 16:00 und 16:30 bis 17:30
Max. 2 Teilnehmer je Übungsstunde
Kosten je Teilnehmer 35€.
Für die Anmeldung steht folgende Email- Adresse
bad-badliebenwerda@wonnemar zur Verfügung.
Diese Angebote sind erst einmal nur für den September gültig.
Impfangebot ohne Termin im Impfzentrum Elsterwerda
(13.07.2021)Presseinformation Nr. 2021/07/05
Hinfahren, impfen, fertig: Impfstoff von Johnson & Johnson steht dafür bereit
Mit einem Piks absichern gegen das Corona-Virus. Mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geht das sogar kurzfristig ohne Termin. Im Impfzentrum in Elsterwerda steht dafür eine größere Menge des Impfstoffs zur Verfügung. Daher besteht am 15., 16. und 17. Juli jeweils von 8 bis 20 Uhr die Möglichkeit, sich ohne vorherige Anmeldung mit dem COVID-19-Impfstoff impfen zu lassen. Für interessierte Bürger, die das Angebot nutzen möchten, gilt einfach: hinfahren, impfen und fertig!
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, den COVID-19-Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson für Personen ab einem Alter von 60 Jahren zu verwenden. Personen unter 60 Jahren können nach ärztlicher Entscheidung vor Ort und individueller Risikoakzeptanz ebenfalls an diesen Tagen mit dem Impfstoff geimpft werden. Besonderheit des Impfstoffs: Es reicht bereits eine Dosis für den vollständigen Impfschutz aus. Eine Zweitimpfung ist nicht mehr erforderlich. Jede und jeder kann einen Beitrag dazu leisten, schneller in den gewohnten Alltag zurückzukehren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Torsten Hoffgaard
Pressereferent
Mitteilung - erster Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet "Kleine Elster und Schackeniederung" ist fertig
(30.06.2021)Bad Liebenwerda – Natura 2000, das Schutzgebietsnetz der EU, erstreckt sich über die gesamte europäische Union und besteht aus Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH) und Vogelschutzgebieten. Ziel ist der Erhalt der biologischen Vielfalt durch den Schutz von Lebensräumen und bestimmten Tier- und Pflanzenarten. Im Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft werden momentan für elf Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) Managementpläne erstellt. Das Planungsbüro Myotis - Büro für Landschaftsökologie wurde von der Naturparkverwaltung mit der Planerstellung beauftragt. Inhalt solcher Managementpläne ist einerseits die Beschreibung des gegenwärtigen Zustands der jeweiligen FFH-Gebiete. Andererseits werden Maßnahmen erarbeitet, um die wertvollen Flächen langfristig zu erhalten. Dies geschieht in Kooperation mit Flächennutzern, Eigentümern und anderen Betroffenen. Für das FFH-Gebiet „Kleine Elster und Schackeniederung“ liegt jetzt ein 1. Entwurf des Managementplans vor. Interessierte Bürger und Betroffene können ihn digital auf folgender Seite einsehen: www.niederlausitzer-heidelandschaft-naturpark.de (Navigation: Unser Auftrag > Natura 2000) Zusätzlich liegt ein ausgedrucktes Exemplar im Naturparkhaus Niederlausitzer Heidelandschaft (Markt 20, 04924 Bad Liebenwerda) zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten bereit. Im Rahmen einer Konsultationsphase besteht bis zum 23.07.2021 die Möglichkeit, Hinweise, Anregungen oder Änderungsvorschläge zum 1. Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet „Kleine Elster und Schackeniederung“ elektronisch oder schriftlich einzureichen. Kontakt: Nora Kremtz, Verfahrensbeauftragte Telefon: 035341/ 615 18 E-Mail:
[Download]
Sprechstunde der Schiedsstellen
(09.06.2021)Ab dem 14. Juni finden wieder die regulären Sprechstunden der Schiedsstellen statt.
Eine Ausnahme bildet die Sprechstunde der Schiedsstelle Bad Liebenwerda, wo die reguläre Sprechstunde am Montag, dem 14. Juni nicht stattfinden kann.
Gern vermitteln wir Ihnen den telefonischen Kontakt zu den Schiedspersonen.
Hierfür wenden Sie sich bitte an:
Verbandsgemeinde Liebenwerda
Amt für Ordnung und Recht
Schiedsstellen
Tel.: 035365 411-90 oder Tel.: 035365 411-31
Fuß vom Gas und aufgepasst!
(01.06.2021)Ab sofort neue Vorfahrts- und Geschwindigkeitsregelung in Bad Liebenwerda
In Bad Liebenwerda tritt die bereits angekündigte veränderte Vorfahrts- und Geschwindigkeitsregelung im südlichen Teil der Stadt in Kraft. Der Bauhof der Stadt hat die Arbeiten zur Umbeschilderung am Nachmittag des 01. Juni beendet, so dass nun die neuen Verkehrsregeln in Kraft traten.
Die gravierendste Veränderung besteht darin, dass aus Richtung der Ortsumfahrung der
B 183 kommend, ab Beginn der Torgauer Straße über den Hag und Südring bis zum Kreisverkehr eine verkehrsberuhigte „Zone 30“ ausgewiesen wurde. Also: Fuß vom Gaspedal!
Eine Vielzahl vorfahrtsregelnder Schilder wurde zurückgebaut.
Für Fahrzeugführer, die vom Kreisverkehr kommend den Südring und Hag ortsauswärts befahren, hat das zur Folge, dass sie nicht mehr vorfahrtberechtigt sind, sondern auf Grund der dann bestehenden Rechts-vor-Links Regelung gegenüber dem aus den Seitenstraßen kommenden Verkehr eine Wartepflicht haben.
Zur Verdeutlichung der neuen Vorfahrtsregelung wird in den ersten drei Monaten an allen Einmündungen die Zeichenkombination „Achtung – Vorfahrt geändert“ aufgestellt.
Außerdem erfolgt dauerhaft eine Fahrbahnmarkierung vor den rechts einmündenden Straßen im Südring und Hag. Die Markierung mit den „Haifischzähnen“ (Zeichen 342 StVO) wird in der Woche ab 07. Juni auf die Fahrbahn aufgebracht.
Damit wird eine Wartepflicht infolge der Rechts-vor-Links Regelung hervorgehoben.
Haifischzähne (Zeichen 342 StVO)
Das Parken im Verlauf vom Hag und Südring ist größtenteils erlaubt, was ebenfalls zur Verkehrsberuhigung beiträgt.
Die in den benachbarten Straßen schon seit Längerem bestehende „Zone 30“ wurde mit der Umbeschilderung erweitert und abgerundet. Der Bereich Markt und Breite Straße wird in die „Zone 30“ einbezogen.
Öffnung der Verwaltung der Verbandsgemeinde Liebenwerda für den Besucherverkehr
(01.06.2021)Ab Montag, dem 14. Juni sind alle Verwaltungsstandorte der Verbandsgemeinde Liebenwerda wieder zu den üblichen Sprechzeiten für den Besucherverkehr geöffnet.
Terminvereinbarungen, besonders in den Bürgerbüros, sind dann nicht mehr erforderlich.
Es sind die üblichen Abstandsregeln einzuhalten und beim Besuch der Verwaltung ist das Tragen eines Mund- Nasen- Schutzes bis auf Weiteres erforderlich
Öffnung von Schulen und Horten
(29.05.2021)Bekanntgabe nach § 17 Abs. 4a der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (7. SARS-CoV-2-EindV)
Öffnung von Schulen und Horten
Die durch das Robert Koch-Institut auf https://www.rki.de/inzidenzen veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) betrug im Landkreis Elbe-Elster
am Donnerstag den 27. Mai 2021 43,2, am Freitag den 28. Mai 2021 41,2 sowie am heutigen Samstag den 29. Mai 2021 35,4.
Durch die Unterschreitung findet ab dem 31. Mai 2021 in den Schulen der Primarstufe sowie ab dem 7. Juni 2021 in allen weiteren Schulen der Unterricht als Präsenzunterricht statt. Zugleich endet die Untersagung des Hortbetriebes an diesen Schulen.
Die Bekanntgabe gemäß § 17 Abs. 4a der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (7. SARS-CoV-2-EindV) vom 29.05.2021 finden Sie hier: Bekanntgabe nach § 17 Abs. 4a der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (7. SARS-CoV-2-EindV)1,; Öffnung von Schulen und Horten
Öffnung der Schulen - Vorabinformation
(28.05.2021)Öffnung der Schulen ab Montag, 31.05.2021 in Sichtweise
Seit Donnerstag liegt die durch das Robert Koch-Institut auf https://www.rki.de/inzidenzen veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) bei unter 50. Sobald dieser Wert für drei Tage ununterbrochen unter 50 liegt, wird der Landkreis dies unverzüglich bekanntgeben.
Mit der Bekanntgabe wäre dann verbunden, dass der Präsenzunterricht ab 31. Mai 2021 an Schulen der Primarstufe und ab 7. Juni 2021 an allen weiteren Schulen wieder stattfindet. Weiterhin würde die Untersagung des Hortbetriebes enden.
Die offizielle Bekanntmachung des Landkreises erfolgt erst mit dem dritten Tag der Unterschreitung, also voraussichtlich am 29. Mai. Diese Presseinformation dient lediglich der rechtzeitigen Information vor dem Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Philipp Strelitz
SB Social Media
[Öffnung der Schulen, Vorabinformation]
Inzidenz-Unterschreitung bringt Lockerungen zu Pfingsten
(21.05.2021)Inzidenz-Unterschreitung bringt Lockerungen zu Pfingsten
Außengastronomie, Kultureinrichtungen und Tierparks können z.B. öffnen
Am Pfingstsonntag (23. Mai) fällt die „Bundesnotbremse“ weg. Dann gibt es gemäß der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zahlreiche Erleichterungen gegenüber dem Bundesgesetz. Zum Beispiel reichen einfache medizinische Masken im öffentlichen Nahverkehr aus. Baumärkte, Fitness-, Kosmetik- und Sonnenstudios, die Außengastronomie, Kultureinrichtungen sowie Kunst-, Musik- und Tanzschulen können am nächsten regulären Öffnungstag unter Auflagen wieder öffnen. Erlaubt sind mit Kontakterfassung ebenfalls der Betrieb von Campingplätzen und die Vermietung von Ferienwohnungen. Auch für den Amateursport drinnen (ab 1. Juni) und draußen gibt es gemäß der Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg Erleichterungen gegenüber dem Bundesgesetz.
Grund für die Lockerungen ist das Absinken der Inzidenzwerte unter die 100er Marke. Der Landkreis Elbe-Elster liegt laut Robert-Koch-Institut (RKI) den fünften Werktag in Folge unter dem Corona-Inzidenzwert von 100, was laut Infektionsschutzgesetz öffentlich bekannt zu machen ist. Die anhaltende Unterschreitung setzt die „Bundesnotbremse“ außer Kraft.
Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive, öffentliche Bibliotheken, Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanischen Gärten sowie Freizeitparks können unter Beachtung von Maßgaben geöffnet werden.
Nach wie vor gilt die Pflicht zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, Kontaktdatenerhebung, der arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sowie die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken und Mund-Nasen-Bedeckungen.
Es gelten nunmehr die im Anhang dargestellten Schutzmaßnahmen im Landkreis Elbe-Elster
Stand 21. Mai verzeichnet das Robert-Koch-Institut (RKI) für Elbe-Elster eine Sieben-Tage-Inzidenz von 62,9. Seit 5. Mai liegt der Wert stabil unter 165, seit 6. Mai unter 150, seit 16. Mai unter 100.
Anhang: Bekanntgabe nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (7. SARS-CoV-2-EindV)
[Download]
[Download]
Inzidenz-Unterschreitung bringt Lockerungen für Landkreis
(11.05.2021)Kitas offen sowie Unterricht an Schulen und „Click & Meet“ wieder möglich
lt. Presseinformation Nr. 2021/05/07 vom 11.05.2021
Im Landkreis Elbe-Elster findet der Unterricht an den Schulen ab 17. Mai wieder im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht (Wechselmodell) statt. Vom 14. Mai an gibt es Lockerungen für den Einzelhandel. Dort ist wieder „Click & Meet“ zulässig. Dafür ist eine Terminreservierung im jeweiligen Geschäft notwendig, Kontaktdaten müssen angegeben und ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden.
Grund für die Lockerungen ist das Absinken der Inzidenzwerte unter die 165er sowie die 150er Marke. Der Landkreis Elbe-Elster liegt laut Robert-Koch-Institut (RKI) den fünften Werktag in Folge unter dem Corona-Inzidenzwert von 165 sowie von 150, was laut Infektionsschutzgesetz öffentlich bekannt zu machen ist. Die anhaltende Unterschreitung zieht eine Lockerung der sogenannten „Bundesnotbremse“ nach sich.
Damit ist die für die Durchführung von Präsenzunterricht an Schulen und den Betrieb von Kindertagesstätten maßgebliche Sieben-Tages-Inzidenz von 165 am 10. Mai 2021 und die für die Öffnung von Ladengeschäften maßgebliche Sieben-Tages-Inzidenz von 150 am 11. Mai 2021 an jeweils fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten worden.
Es gelten nunmehr die im Anhang dargestellten Schutzmaßnahmen im Landkreis Elbe-Elster
Stand heute (11. Mai 2021) verzeichnet das RKI für den Landkreis Elbe-Elster eine Sieben-Tage-Inzidenz von 139,45. Seit 5. Mai 2021 liegt der Wert stabil unter 165, seit 6. Mai 2021 unter 150.
Anhang: Bekanntgabe nach dem Infektionsgesetz (IfSG) und der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (7. SARS-CoV-2-EindV)
[Download]
Weiterhin keine Schiedsstellensprechstunden
(05.05.2021)Aufgrund des - nach wie vor - hohen Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus sollen Kontakte weitgehend vermieden werden. Die Verwaltungsstandorte der Verbandsgemeinde bleiben daher für den Besucherverkehr weiterhin geschlossen, die persönliche Vorsprache in der Verwaltung ist nur nach telefonischer Anmeldung möglich.
Aus vorstehend genannten Gründen entfallen bis auf Weiteres die sonst üblichen monatlichen Sprechstunden der Schiedsstellen in den 4 Schiedsbezirken der Verbandsgemeinde.
Wir bitten um Verständnis.
Gern vermitteln wir Ihnen in sehr dringenden Fällen den telefonischen Kontakt zu den Schiedspersonen. Hierfür wenden Sie sich bitte an:
Verbandsgemeinde Liebenwerda
Amt für Ordnung und Recht
Schiedsstellen
Tel.: 035365 411-90 oder Tel.: 035365 411-31
Inzidenz im Landkreis überschreitet Marke von 165
(29.04.2021)Informationen zur Notbetreuung
Alle Schulen und Kitas müssen ab 3. Mai schließen
Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ sowie Notbetreuung
Die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen im Landkreis Elbe-Elster ist wieder deutlich angestiegen. Am 28. April hat der Landkreis den Inzidenzwert von 165 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage überschritten. Der Wert liegt aktuell bei 185,6.
Das Infektionsschutzgesetz des Bundes und die aktuelle SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sehen für diesen Fall neben der öffentlichen Bekanntgabe auch verschärfende Maßnahmen vor. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl von Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 165, so gelten dort ab dem übernächsten Tag schärfere Schutzmaßnahmen. Danach müssen alle Schulen (kein Präsenzunterricht mehr) und Kitas schließen. Ausnahmen gelten für Abschlussklassen und Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ sowie für die Notbetreuung.
„Nach den vorläufigen Fallzahlen vom heutigen Tagesverlauf ist bereits absehbar, dass die 7-Tage-Inzidenz weiter steigt und damit an drei aufeinander folgenden Tagen über 165 liegen wird. Für diesen Fall sieht das neue Infektionsschutzgesetz eine für alle Länder einheitliche Bundes-Notbremse vor. Die damit verbundenen Kita- und Schulschließungen gelten somit ab 3. Mai“, sagt Landrat Christian Heinrich-Jaschinski.
Der Landkreis habe dann die Pflicht, diese Überschreitung öffentlich bekannt zu machen. Mit Überschreitung des Inzidenzwertes gelten dann automatisch ab dem übernächsten Tag die genannten Einschränkungen.
Kinder, die Kindertageseinrichtungen besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden sowie Kinder der Schuljahrgangsstufen 1 bis 6, haben im Rahmen der Regelungen der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg einen Anspruch auf eine Notbetreuung, insbesondere, wenn mindestens ein Personensorgeberechtigter in so genannten kritischen Infrastrukturbereichen beschäftigt ist.
Im Auftrag
Rainer Pilz
Landkreis Elbe-Elster
Das Antragsformular für die Notbetreuung finden Sie unter folgendem Link.
Wir informieren die Leiterinnen unserer Kitas regelmäßig über die aktuelle Entwicklung und werden wichtige Neuerungen parallel auch auf der Homepage bekannt geben.
Corina Brandt
Hauptamtsleiterin
[Musterantrag fuer Notbetreuung]
Gedenkveranstaltung zum 76. Jahrestag der Lagerbefreiung in Neuburxdorf
(26.04.2021)Wahrheit aushalten
Gedenkveranstaltung zum 76. Jahrestag der Lagerbefreiung in Neuburxdorf
Mit einem sehr kleinen Kreis beteiligter Personen haben die Städte Bad Liebenwerda und Mühlberg am Freitag in Neuburxdorf des 76. Jahrestages der Befreiung des Kriegsgefangenenlagers Mühlberg gedacht. Hannelore Brendel, Beigeordnete der Verbandsgemeinde Liebenwerda, verlas am Mahnmal für die Toten des Kriegsgefangenenlagers auf dem Friedhof Neuburxdorf ein Grußwort von Landrat Christian Heinrich-Jaschinski. Darin verwies er unter anderem auf das besonders schwere Schicksal sowjetischer Kriegsgefangener in dem Lager der Deutschen Wehrmacht. Es sei wichtig, die Wahrheit auszuhalten, so der Landrat in seinem Grußwort. Er dankte allen, die sich um das schwierige Gedenken und den sensiblen Umgang mit der Geschichte des Lagers Mühlberg verdient machen.
Auf persönliche Schicksale nahm Hannelore Brendel in ihrer Ansprache Bezug. Wie auf das des heute 98-jährigen John Bicknell, der im Januar 1944 als 21-jähriger britischer Kriegsgefangener nach Mühlberg gebracht wurde. Trotzt seines nun bereits hohen Alters wäre Bicknell in diesem Jahr gern nach Mühlberg gekommen. Doch bereits zum zweiten Mal in Folge hat die Corona-Pandemie den Besuch der „Friends of Stalag IVB ex POW Association“, in der ehemalige Kriegsgefangene und deren Angehörige aus Großbritannien organisiert sind, im ehemaligen Lager Mühlberg verhindert.
Die Geschichte des Lagers Mühlberg ist ambivalent. Nachdem das Kriegsgefangenlager aufgelöst war, richtete der Sowjetische Geheimdienst NKWD hier das erste seiner Speziallager ein, in dem tausende Menschen ohne jedes Verfahren interniert wurden. Dass am Hochkreuz für die Todesopfer dieses Lagers gestern ebenfalls Kränze niedergelegt wurden, gehöre zum Gedenken, das an diesem Ort gepflegt werde, so Hannelore Brendel.
Anwesend waren während der Gedenkveranstaltung auch Vertreter der Dr.-Wolfgang-Liebe-Stiftung, die zwei Bänke, einen Baum und Rhododendronsträucher für die Gestaltung des ehemaligen Lagergeländes gestiftet hat. Stiftungsvorstand Karin Kohler verwies darauf, dass die Stiftung seit 2017 bereits 160.000 Euro für Zwecke der Altenhilfe, der Bildung und des bürgerschaftlichen Engagements in der Region ausgereicht habe.
Darüber hinaus stellte Gedenkstättenlehrerin Dr. Claudia Franke den neuen Flyer „Geschichte(n) auf dem Radweg – Nationalsozialistische Tatorte entlang der Elbe“ vor, in dem neben Gedenkstätten in Prettin, Torgau und Zeithain auch der Erinnerungsort Lager Mühlberg aufgeführt ist.
Text: Karsten Bär
Foto: Ortsgemeinde Bad Liebenwerda
rbb Heimatjournal Mühlberg
(23.04.2021)Unter folgendem Link können Sie sich einen Film über die Stadt Mühlberg/Elbe anschauen. Gezeigt werden die Villa Güldenstern, die Glaskünstlerin Pia Wenning, das Kloster mit der Klostergärtnerei, das Schloß, die Ruderin Leonie Reiß sowie die Künstlerinnen Brigitte Poltert und Margrit Eulzer.
Verwaltung am Brückentag-Himmelfahrt geschlossen
(22.04.2021)Die Rathäuser der Verbandsgemeinde Liebenwerda sind am Brückentag, Freitag, den 14. Mai 2021 geschlossen.
Bekanntgabe gem. § 26 Abs. 2 der Siebten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen
(20.04.2021)Landkreis Elbe-Elster
Der Landrat
Bekanntgabe gem. § 26 Abs. 2 der Siebten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2-Eindäm-mungsverordnung - 7. SARS-CoV-2-EindV) vom 6. März 2021 (GVBl.II/21, Nr. 24) zuletzt geändert durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 18. April 2021 (GVBl.II/21, Nr. 39)
Laut Veröffentlichungen des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/) lag im Landkreis Elbe-Elster der Inzidenzwert der in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ eingetretenen Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus seit dem 9. März 2021 ununterbrochen über 100.
Damit gelten im Landkreis Elbe-Elster gem. § 26 Abs. 2 Satz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV folgende über die allgemein im Land Brandenburg nach der 7. SARS-CoV-2-EindV geltenden Regelungen hinausgehenden Schutzmaßnahmen:
1. Abweichend von § 4 Absatz 1 Halbsatz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet.
2. Abweichend von § 7 Absatz 1 Halbsatz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV ist die Durchführung von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet.
3. Abweichend von § 7 Absatz 5 Halbsatz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV ist die Durchführung von privaten Feiern und Zusammenkünften im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet.
4. Abweichend von § 8 Absatz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV unterliegen alle nicht in § 8 Absatz 2 Satz 1 genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels einer Schließungsanordnung.
(Erläuterung: Von der Schließungsanordnung ausgenommen sind damit nur:
Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte; landwirtschaftliche Direktvermarkter von Lebens-mitteln; Verkaufsstände auf Wochenmärkten, beschränkt auf die für den stationären Einzelhandel nach der 7. SARS-CoV-2-EindV zugelassenen Sortimente; Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Optiker und Hörgeräteakustiker; Reinigungen und Waschsalons; Tierbedarfshandel und Futtermittelmärkte; Baufachmärkte; Baumschulen, Gartenfach-märkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte; Banken und Sparkassen; Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel sowie Poststellen; Tabakwarenhandel; Tankstellen sowie Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge; Abhol- und Lieferdienste; Großhandel.)
Verkaufsstellen des Einzelhandels mit Mischsortimenten sind von der Schließungsanordnung nur ausgenommen, wenn deren zugelassene Sortimentsteile im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV überwiegen. Die betreffenden Verkaufsstellen dürfen dann alle Sortimente
vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen; wenn bei einer Verkaufsstelle der nicht zugelassene Teil des Sortiments überwiegt, gilt die Schließungsanordnung bis zu einer entsprechenden Aufstockung des zugelassenen Sortiments für die gesamte Verkaufsstelle.
5. Abweichend von § 12 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 der 7. SARS-CoV-2-EindV ist der Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig.
6. Abweichend von § 23 Absatz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV sind Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive, öffentliche Bibliotheken, Tierparks, Wildgehege so-wie Zoologische und Botanischen Gärten (ergänzt durch die 5. Verordnung zur Änderung der 7. SARS-CoV-2-EindV) geschlossen.
7. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr des Folgetages nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet (ergänzt durch die 5. Verordnung zur Änderung der 7. SARS-CoV-2-EindV).
Triftige Gründe in diesem Sinne sind insbesondere:
1. der Besuch von Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten,
2. die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,
3. die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen,
4. die Begleitung und Betreuung Sterbender oder von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
5. die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen,
6. die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren,
7. die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
8. das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten,
9. die Teilnahme an Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen,
10. die Teilnahme an nach dieser Verordnung nicht untersagten Veranstaltungen,
11. die Teilnahme an Zusammenkünften nach § 7 Absatz 5 der 7. SARS-CoV-2-EindV (private Feiern im zulässigen Personenkreis),
12. die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung durch jagdberechtigte und beauftragte Personen.
Die Anordnung zusätzlicher Schutzmaßnahmen erfolgte erstmalig mit Bekanntgabe am 31. März 2021 und galt bis zum Ablauf des 6. April 2021. Da sich in diesem Zeitraum und auch danach der maßgebliche Inzidenzwert nicht auf unter 100 SARS-CoV-2-Virus-Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner verringert hatte, hatte sich die Anordnung zusätzlicher Schutzmaßnahmen bereits um jeweils eine Woche bis zum 13. April und dann bis zum 20. April 2021 verlängert. Sie verlängert sich weiterhin um jeweils eine Woche, solange sich der maßgebliche Inzidenzwert nicht wie nachfolgend dargestellt auf unter 100 reduziert.
Die Verlängerung endet mit Ablauf des Tages, der auf den siebten Tag der Verlängerung folgt, wenn der Inzidenzwert vom dritten bis zum fünften Tag der Verlängerung ununterbrochen unterschritten wird und der Landkreis Elbe-Elster die Unterschreitung in geeigneter Weise öffentlich bekannt gegeben hat, ansonsten verlängert sich die Anordnung immer wieder um eine Woche, bis vom dritten bis zum fünften Tag der jeweiligen Verlängerung der Inzidenzwert von kumulativ 100 SARS-CoV-2-Virus-
Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ununterbrochen unterschritten wird und der Landkreis Elbe-Elster dies bekannt gibt.
Herzberg (Elster), 19. April 2021
Christian Heinrich-Jaschinski
Landrat
Presse-Information Nationalsozialistische Geschichte am Elberadweg
(16.04.2021)Einen neuen Blick auf den Elberadweg zwischen Zeithain/Riesa und Prettin bietet der Flyer „Geschichte(n) auf dem Radweg. Nationalsozialistische Tatorte an der Elbe“. Er lädt geschichtsinteressierte Fahrradfahrende ein, vier unterschiedliche historische Orte mit nationalsozialistischer Vergangenheit im Dreiländereck von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg entlang der Elbe zu erkunden: die Kriegsgefangenenlager in Zeithain und in Mühlberg/Elbe, die Wehrmachtgefängnisse in Torgau und die Konzentrationslager Lichtenburg in Prettin.
Die Fahrradroute, im Flyer mit weiteren Informationen zu den Orten versehen, bietet zum einen Orientierung und lädt zugleich zum Abbiegen, Anhalten und Verweilen ein. Auf Schautafeln im Außengelände oder in den Dauerausstellungen der jeweiligen Gedenkstätten können sich Interessierte differenziert über die historischen Geschehnisse und über Opfer und Täter des NS-Terrors informieren.
Der Flyer in deutscher und englischer Sprache ist kostenfrei in den Touristinformationen an der Strecke oder bei den Gedenkstätten vor Ort und online erhältlich.
Er ist als Kooperation der Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin (Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt), des Dokumentations- und Informationszentrums (DIZ) Torgau und der Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain (beide Stiftung Sächsische Gedenkstätten) sowie der Initiativgruppe Lager Mühlberg e. V. entstanden. Gefördert wurde er aus Mitteln des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt und von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM).
Kontakt:
Lisa Lindenau
Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin
Tel. 035386 609975
Elisabeth Kohlhaas
Dokumentations- und Informationszentrum DIZ Torgau
Tel. 03421 7739681
Nora Manukjan
Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain
Tel. 03525 510472
Angelika Stamm
Initiativgruppe Lager Mühlberg e. V.
Tel. 035342 87487
Veränderte Öffnungszeiten Bürgerbüro Mühlberg
(12.04.2021)Aus organisatorischen Gründen hat das Bürgerbüro in Mühlberg in der Zeit vom 03. Mai bis 14. Mai 2021 verkürzte Öffnungszeiten.
Es ist in den genannten zwei Wochen nur am Dienstag, den 04. Mai und am Dienstag, den 11. Mai in der Zeit von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr besetzt.
Außerhalb der genannten Öffnungszeiten können sich die Bürgerinnen und Bürger gern an eines der anderen Bürgerbüros der Verbandsgemeinde in Bad Liebenwerda, Falkenberg/Elster oder Uebigau wenden.
Keine Schiedsstellensprechstunden im März
(01.03.2021)Aufgrund des - nach wie vor - hohen Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus sollen Kontakte weitgehend vermieden werden. Die Verwaltungsstandorte der Verbandsgemeinde bleiben daher für den Besucherverkehr weiterhin geschlossen, die persönliche Vorsprache in der Verwaltung ist nur nach telefonischer Anmeldung möglich.
Aus vorstehend genannten Gründen entfallen im Monat März auch die planmäßigen Sprechstunden der Schiedsstellen in den 4 Schiedsbezirken der Verbandsgemeinde.
Wir bitten um Verständnis.
Gern vermitteln wir Ihnen den telefonischen Kontakt zu den Schiedspersonen.
Hierfür wenden Sie sich bitte an:
Verbandsgemeinde Liebenwerda
Amt für Ordnung und Recht
Schiedsstellen
Tel.: 035365 411-90 oder Tel.: 035365 411-31
Aktuelle Haushaltspläne
(11.02.2021)Die aktuellen Haushaltpläne sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter der Rubrik Aktuelles im Unterpunkt Finanzen zu finden.
Hier finden Sie einen direkten Link: Haushaltspläne
Die 15-Kilometer-Regelung für den Landkreis Elbe-Elster ist ab sofort aufgehoben
(04.02.2021)Seit fünf Tagen in Folge liegt der 7-Tage-Inzidenzwert in Elbe-Elster unter der Marke von 200. Daher ist die 15-Kilometer-Regelung ab 04. Februar aufgehoben. Alle anderen Einschränkungen nach der Eindämmungsverordnung bleiben bestehen. Deshalb appelliert Landrat Christian Heinrich-Jaschinski nach wie vor: „Trotz rückläufiger Infektionszahlen haben wir immer noch ein hohes Niveau. Daher bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger, weiterhin Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und die seit Monaten bestehenden A-H-A-L-Regeln einzuhalten.“
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Elbe-Elster meldet am 4. Februar 2021 nachfolgende statistische Angaben zu den Corona-Infektionen im Landkreis:
gesamt positiv Getestete: 4.554 (+ 22 zum Vortag)
davon aktive Fälle: 388 (+ 1 zum Vortag)
genesene Personen: 4.015 (+ 21 zum Vortag)
bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 146,3 (167,9 zum Vortag)
stationär behandelte Personen: 25 (Stand 02.02.21)
davon intensivmedizinisch: 7 (Stand 02.02.21)
Personen in Isolation bzw. häusliche Quarantäne: 1740 (- 130 zur Vorwoche/Stand 29.01.21)
verstorben: 151 Personen (keine Veränderung zum Vortag)
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