Mühlberg/Elbe
Lage
Mühlberg liegt im südwestlichen Teil des Landes Brandenburg im Landkreis Elbe- Elster und bildet die Grenze zum Freistaat Sachsen. Die Landschaft wird durch die Elbe als großer bedeutender Binnenstrom mit ca. 17 km in der Gemarkung Mühlberg und der künstlich entstandenen Kiesseen geprägt. Zur Stadt Mühlberg gehören die Ortsteile Altenau, Brottewitz, Fichtenberg, Koßdorf, Martinskirchen und Mühlberg. Die Stadt befindet sich direkt an der Streckenführung des Elberadweges Schmilka-Cuxhaven. Das Befahren per Pedale durch die malerische Landschaft entlang des Flusses wird zu einem eindrucksvollen Erlebnis. Eine umfangreiche und informative Ausschilderung konnte fertiggestellt werden.
Am 22. Dezember 2008 wurde die Elbebrücke Mühlberg feierlich übergeben und für den Verkehr freigegeben. Nach über zweieinhalbjähriger Bauzeit ist sie nun die kürzeste und schnellste Verbindung über die Elbe von Brandenburg nach Sachsen. Sie überspannt die Elbe mit einer Länge von 690,5 m und stellt als feste Elbüberquerung, besonders bei Hochwasser oder Eisgang, wo die die Fähre nicht einsetzbar war, einen sicheren Übergang über die Elbe dar.
Die Fähre Mühlberg hat lange Zeit zum Bild Mühlbergs gehört, doch am Tag der Brückeneröffnung hat sie ihre letzte Fahrt angetreten und wurde danach stillgelegt.
Statistische Daten
Einwohnerzahl 3741 (Stand 1.1.2019)
Fläche 88,56 km²
Anreise
Autobahnanschlüsse:
Ruhland oder Döbeln ca. 60 km entfernt
Bundesstraßenverbindung
B 87 Torgau, Herzberg, Luckau
B 96 Luckau, Finsterwalde, Senftenberg
B 101 Herzberg, Bad Liebenwerda, Elsterwerda
B 169 Riesa, Elsterwerda, Senftenberg
B 182 Riesa, Belgern, Torgau (über Elbebrücke)
B 183 Torgau, Bad Liebenwerda
Deutsche Bahn:
Riesa, Falkenberg, Bad Liebenwerda
Bus:
Riesa, Bad Liebenwerda
http://www.vbb.de/anreisebutton
Parkmöglichkeiten
Ausreichende Parkmöglichkeiten sind auf dem Altstädter und
Neustädter Markt vorhanden.
Geschichte
Mühlberg wurde 1230 erstmals urkundlich als Stadt erwähnt. Bereits lange vorher lassen sich durch archäologische Grabungen und Grabfunde seit etwa 600 nach Christus slawische Siedlungen nachweisen. Die Stadt wurde auf einer Talsandinsel am Elbübergang im Schutz einer Wasserburg gegründet.
Mühlberg ist ein seltenes Beispiel einer vormaligen mittelalterlichen Doppelstadt mit Insellage. Die Alt- und Neustadt wurden 1346 durch Zusammenschluss vereinigt, die räumliche Trennung durch Wälle und Gräben ist jedoch bis heute sichtbar.
Die Stadt Mühlberg/Elbe ist durch eine ungewöhnliche bauliche Gestaltung der überwiegend im 18. und 19. Jahrhundert entstandenen Wohnhäuser, die noch Teile spätmittelalterlicher Vorgängerbauten aufweisen, sowie zahlreiche historische Baudenkmäler geprägt.
Erwähnenswert ist das ehemalige Zisterzienserinnenkloster "Marienstern", dass 1228 von Otto und Bodo von Ileburg gegründet wurde. Die Klosterkirche mit ihrer prachtvollen Westfassade ist eine der beeindruckendsten Backsteinbauten in Deutschland. Sie wurde in der Zeit von 1250 - 1350 errichtet. Die Klostergebäude sind teils umgebaut, teils im 16. Jahrhundert nach der Auflösung des Klosters abgetragen worden. Aus dieser Zeit stehen noch das Äbtissinnenhaus, die Propstei (Museum "Mühlberg 1547"), das Hospiz und das Refektorium sowie Mauerreste des ehemaligen Nonnenganges. Der Klosterbereich ist ein besonderes nationales Kulturdenkmal und wird vom Bund, Land sowie der deutschen Stiftung Denkmalschutz gefördert.
Seit dem 22. Mai 1992 ist die Stadt Mühlberg/Elbe Mitglied in der AG "Städte mit historischen Stadtkernen" des Landes Brandenburg.
Im Stadtgebiet gibt es weitere historische Gebäude und Sehenswürdigkeiten wie das Rathaus, die Löwenapotheke und die Frauenkirche, Sitznischenportale, Türschlusssteine sowie das in der ehemaligen Elbschleife 1545 anstelle der zerstörten Wasserburg erbaute Schloss.
Neustädter Markt 1
04931 Mühlberg
(035342) 81621
(035342) 81632
E-Mail:
Homepage: www.muehlberg-elbe.de
Aktuelle Meldungen
Landrat fordert Öffnungsperspektive von Bund und Land
(18.02.2021)„Wir sollten mit Vorsicht mutig sein“/ Öffentliches und wirtschaftliches Leben schrittweise mit einem Stufenplan ermöglichen
Für die zahlreich geforderten Öffnungsperspektiven für die Wirtschaft und das gesellschaftliche Leben nach dem Corona-Lockdown zeigt Landrat Christian Heinrich-Jaschinski Verständnis. Auf seinem Schreibtisch liegt eine Aktenmappe zum Thema Corona. Darin befinden sich auch Briefe und Mails mit „bewegenden“ Schreiben zur persönlichen Situation von Bürgern. „Die Menschen warten erfahrungsgemäß lange, ehe sie sich äußern“, so der Landrat. Aber dann sei es ein Zeichen dafür, dass die Geduld schwinde und Grenzen der Belastbarkeit erreicht seien. Aus all den Informationen und Meinungen aus dem Landkreis Elbe-Elster, die in der Kreisverwaltung zusammenlaufen, habe sich für ihn eine Gewissheit herausgebildet: „Wir brauchen jetzt dringend Öffnungen und Lockerungen. Und wir sollten dabei mit Vorsicht mutig sein.“
Schon seit Monaten treibe ihn die Frage um, wie die Gratwanderung geschafft werden könne: einerseits der notwendige Kampf gegen Corona. Andererseits dürften die stillen Leiden, denen durch Schließungen und Kontaktbeschränkungen Vorschub geleistet werde, nicht vergessen werden. Und es gebe schließlich auch noch Grundrechte, die nicht ohne Not auf Dauer eingeschränkt werden dürften. Zwar sei die Sieben-Tages-Inzidenz – die Zahl der Corona-Neuinfektionen innerhalb einer Woche, umgerechnet auf 100. 000 Einwohner – im Landkreis noch vergleichsweise hoch. Aber ein realistischer Stufenplan der Landesregierung könne dabei helfen, den Menschen wieder Hoffnung zu geben.
Deshalb sei es an der Zeit, die Gewichte zu verschieben. „Ich will Corona nicht kleinreden. Das ist eine sehr gefährliche und hochansteckende Krankheit“, so Christian Heinrich-Jaschinski. Aber es müsse mit Hygienekonzepten, Abstandsregeln und Maskenpflicht möglich sein, das öffentliche und wirtschaftliche Leben schrittweise wieder zu ermöglichen – mit einem „Stufenplan“, kalkuliertem Risiko und Nachsteuerungen, falls dies die aktuelle Lage erforderlich mache.
Auch private Kontakte sollten wieder vermehrt möglich sein. „Sicher keine großen Feten. Aber nur Kontakt zu einer Person haben zu dürfen, ist auf Dauer schon unglaublich wenig“, so der Landrat. Am Ende, noch „deutlich vor Ostern“, sollten dann Restaurants, Hotels und der Einzelhandel wieder öffnen dürfen. „Masken und Hygieneregeln sind dabei das A und O“, so Heinrich-Jaschinski, „aber funktionierende Konzepte mit begrenzter Personenzahl pro Quadratmeter Fläche sollten völlig problemlos machbar sein.“
Der Kampf gegen eine Pandemie könne auf Dauer nicht einziges Staatsziel sein. „Wir können nicht nur zwei Zahlen hinterher rennen“, sagt der Landrat. Teile der Wirtschaft stünden vor dem Ruin. Die Aussicht auf eine Wiedereröffnung von Gastronomie zu Ostern sei zu wenig. „Das Osterfest ist im April. Die Betriebe sind ja seit dem 1. November zu. Das wären bis dahin fünf Monate. Das muss man sich mal vor Augen führen.“
Rückschläge könne es natürlich geben. „Das sind dann sicher singuläre Ereignisse mit sehr vielen Fällen auf einmal“, so der Landrat. „Aber das ist in den Griff zu bekommen. Und ich bin sicher, das werden wir gemeinsam in den Griff bekommen.“ Jetzt seien Bund und Land am Zug, eine Abwägung zwischen gesundheitlichen Gefahren und wirtschaftlichen Folgen für eine Perspektive Richtung Frühjahr und Sommer für die Wirtschaft und das gesellschaftliche Leben zu treffen.
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Landrat: Hoffnung für den März
(16.02.2021)Erfolg jetzt nicht auf der Zielgeraden verstolpern/ Personenkreis weiter möglichst konstant halten/ 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in Elbe-Elster aktuell bei 118,8
Die Eindämmungsmaßnahmen im Land Brandenburg haben in den vergangenen Wochen auch im Landkreis Elbe-Elster zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. „Trotz dieses Erfolgs müssen die Kontaktbeschränkungen auch in den nächsten Wochen beibehalten werden, da die Werte insgesamt noch zu hoch sind“, sagte Landrat Christian Heinrich-Jaschinski. Niemand habe sich diese Pandemie gewünscht, alle müssten da jetzt gemeinsam im Interesse aller durch. „Wir haben die Infektionszahlen stark senken können. Das ist ein Erfolg der gemeinsamen Disziplin. Wir dürfen diesen Erfolg jetzt nicht auf der Zielgeraden verstolpern. Dann können wir auch durchaus hoffnungsvoll in den März blicken“, ist der Landrat überzeugt.
Um die Verbreitung der deutlich ansteckenderen Varianten des Coronavirus zu verhindern und das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen, ist es weiterhin erforderlich, physische Kontakte zu anderen Personen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Auch die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln müssen weiterhin konsequent eingehalten werden. Gleichzeitig werde die Impfkampagne in den nächsten Wochen weiter Fahrt aufnehmen.
Die aktuellen Corona-Zahlen im Landkreis bewegen sich zurzeit noch deutlich über der 100er Inzidenzschwelle. Bei den Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner) stieg der Wert heute auf 118,8. In der vergangenen Woche lag er teilweise unter 100.
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Aktuelle Haushaltspläne
(11.02.2021)Die aktuellen Haushaltpläne sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter der Rubrik Aktuelles im Unterpunkt Finanzen zu finden.
Hier finden Sie einen direkten Link: Haushaltspläne
Anmerkungen zum Winterdienst
(11.02.2021)Wer ist zuständig für den Winterdienst?
Zur Durchführung des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen sind die Straßenbaulastträger verpflichtet, also die Kommunen, Landkreise und das Land - jeweils für ihre Straßen. Die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht haben die Kommunen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit auszuführen.
Da es unter Berücksichtigung der technischen und personellen Kapazitäten nicht möglich ist, im gesamten Straßennetz in gleicher Qualität und zur gleichen Zeit den Winterdienst durchzuführen, wurden die Straßen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung verschiedenen Prioritätenklassen zugeordnet. Die Reihenfolge und die Qualitätsparameter des Winterdienstes ergeben sich aus dem Prioritätenkatalog.
Das Räumen und Streuen der Gehwege wurde durch Satzung den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke auferlegt. Grundstückseigentümern ist es nicht erlaubt, den Schnee von ihren Grundstücken auf den Straßen abzulagern und damit zusätzliche Verkehrshindernisse zu schaffen.
Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, ihre Fahrweise den Verkehrs- und Witterungsverhältnissen anzupassen.
Darf ich Schnee auf die Straße werfen?
Immer wieder ist zu beobachten, dass Anlieger den Schnee von ihren Zufahrten und Zugängen auf die Straße schieben. Mit zunehmendem Frost in der Nacht wird dann aus diesem Schneematsch eine feste Masse, welche dann am anderen Tag nicht mehr zu räumen ist und teilweise zu Schäden an Räumfahrzeugen, aber auch an privaten Fahrzeugen führen kann. Schnee auf die Fahrbahn zu werfen ist verboten! Es stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar und kann sogar strafrechtliche Bedeutung erlangen.
Warum schiebt der Schneepflug den von mir geräumten Gehweg wieder zu?
Der Einsatz von Schneepflügen führt manchmal zu einem Ärgernis für Anlieger und Passanten. Die Räumfahrzeuge schieben den Schnee an den Fahrbahnrand, wobei es unvermeidlich ist, dass der Schnee auf den Gehwegen und vor Grundstücksausfahrten liegen bleibt; dort, wo die die Anlieger möglicherweise kurz zuvor freigeschaufelt haben. Es ist den Fahrern aus zeitlichen und praktischen Gründen nicht möglich, bei der Schneeräumung der Fahrbahnen auf Gehwege und auf Grundstückszufahrten Rücksicht zu nehmen. Dieser Umstand muss von Anliegern und Passanten hingenommen werden.
Der Winterdienst räumt die Straße auch für SIE!
Wohin mit dem Schnee?
Schnee darf nur so abgelagert werden, dass der Verkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Dies gilt sowohl für die Fahrbahnen, als auch für die Gehwege. Bei großen Schneemengen muss gegebenenfalls Schnee z.B. in Vorgärten oder an anderen geeigneten Stellen abgelagert werden. Durch Scheeanhäufungen am Fahrbahnrand darf die Fahrbahnbreite nicht wesentlich eingeschränkt werden! Auch an Kreuzungen und Einmündungen sollte der Schnee nicht aufgetürmt werden, da dadurch die Sicht für den Verkehr eingeschränkt wird. Bei Tauwetter müssen die Entwässerungsrinnen und Straßeneinläufe freigehalten werden. Auch Hydranten und Wasserentnahmestellen für die Feuerwehrsind von den Anliegern von Schnee freizuhalten.
Worauf muss ich achten, wenn ich im Winter meinen PKW am Straßenrand parke?
Räum-und Streufahrzeuge mit Schneepflug benötigen eine Mindestbreite der Fahrbahn von über 3,00 m, um sicher durchfahren zu können. Daher sollte beim Parken am Straßenrand darauf geachtet werden, dass diese Breite gewährleistet wird. Viele Anwohnerstraßen verfügen häufig nur über Gesamtbreiten von 3,50 m bis 4,00 m. In solchen Straßen sollte auf das Parken im Straßenraum bei winterlichen Bedingungen verzichtet werden, da die erforderliche Durchfahrtbreite nicht gegeben ist. Die Fahrer der Schneepflüge sind angewiesen, keine Risiken einzugehen und Straßen, die mit Anliegerfahrzeugen eng zugeparkt sind, nicht zu befahren. In der Folge können auch die Fahrzeuge der Müllabfuhr diese Straßen nicht befahren, Zustelldienste haben Probleme. Auch bei der Bereitstellung der Mülltonnen für die regelmäßigen Abfuhren, bitten wir Sie darauf zu achten, dass diese nicht hinderlich für den gemeindlichen Winterdienst an der Straße aufgestellt werden.
Eine Bitte an alle: Richten Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr nach den Witterungsbedingungen aus, es ist Winter und es fiel schon lange nicht mehr so viel Schnee. Erwarten Sie bitte keine „schwarzen Straßen“, sondern arrangieren Sie sich mit den Witterungs- und Fahrbahnverhältnissen. Die Beschäftigten der Bauhöfe und der externen Dienstleister tun ihr Möglichstes, um die Straßen befahrbar zu machen und zu halten.
Unser Dank allen engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die nicht nur „ihren Bereich“ von Schnee räumen und streuen, sondern unentgeltlich auch öffentliche Plätze, Wege und Zugänge von der Schneelast befreien.
Die 15-Kilometer-Regelung für den Landkreis Elbe-Elster ist ab sofort aufgehoben
(04.02.2021)Seit fünf Tagen in Folge liegt der 7-Tage-Inzidenzwert in Elbe-Elster unter der Marke von 200. Daher ist die 15-Kilometer-Regelung ab 04. Februar aufgehoben. Alle anderen Einschränkungen nach der Eindämmungsverordnung bleiben bestehen. Deshalb appelliert Landrat Christian Heinrich-Jaschinski nach wie vor: „Trotz rückläufiger Infektionszahlen haben wir immer noch ein hohes Niveau. Daher bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger, weiterhin Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und die seit Monaten bestehenden A-H-A-L-Regeln einzuhalten.“
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Elbe-Elster meldet am 4. Februar 2021 nachfolgende statistische Angaben zu den Corona-Infektionen im Landkreis:
gesamt positiv Getestete: 4.554 (+ 22 zum Vortag)
davon aktive Fälle: 388 (+ 1 zum Vortag)
genesene Personen: 4.015 (+ 21 zum Vortag)
bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 146,3 (167,9 zum Vortag)
stationär behandelte Personen: 25 (Stand 02.02.21)
davon intensivmedizinisch: 7 (Stand 02.02.21)
Personen in Isolation bzw. häusliche Quarantäne: 1740 (- 130 zur Vorwoche/Stand 29.01.21)
verstorben: 151 Personen (keine Veränderung zum Vortag)
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Corona-Lockdown: Verlängerung bis einschl. 14. Februar 2021
(22.01.2021)Kontakte weiter reduzieren und Infektionen senken
nachfolgend die Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 21.01.2021, die 5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wurde beschlossen, die am Samstag, 23. Januar (0:00 Uhr) in Kraft tritt.
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Verwaltung der Verbandsgemeinde für Besucher geschlossen
(14.12.2020)Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Liebenwerda sowie die Bibliotheken und Tourist-Informationen sind ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020, an allen Standorten für Besucher geschlossen.
Die Mitarbeiter der Verwaltung sind nach wie vor per Telefon oder E-Mail zu erreichen. Zur Klärung allgemeiner Anliegen wird Einwohnerinnen und Einwohnern empfohlen, sich telefonisch an eines der vier Bürgerbüros zu wenden. Ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung können in dringenden und nicht aufzuschiebenden Angelegenheiten die Bürgerbüros im Einzelfall auch persönlich aufgesucht werden. Damit soll vermieden werden, dass Menschenansammlungen in den Wartebereichen entstehen und somit das Infektionsrisiko unnötig erhöht wird.
Zum Umgang mit der aktuellen Situation rät die Verbandsgemeinde allen Einwohnerinnen und Einwohnern, den Hinweisen und Empfehlungen offizieller Stellen und Behörden zu folgen, beispielsweise denen des Landkreises Elbe-Elster (www.lkee.de).
Die Bürgerbüros der Verbandsgemeinde Liebenwerda sind unter den folgenden Telefonnummern zu erreichen:
Bad Liebenwerda: 035341 155-123
Falkenberg/Elster: 035365 411-25 und -27
Mühlberg/Elbe 035342 816-38
Uebigau-Wahrenbrück: 035365 891-18
Grundsätzlich kann jeder Bürger der Verbandsgemeinde seine Anliegen in jedem dieser Bürgerbüros vortragen.
Landkreis reagiert auf hohe Zahl bei Corona-Neuinfektionen
(08.12.2020)Ab 9. Dezember gelten im Landkreis verschärfte Regeln zum Infektionsschutz/ Landrat: Jetzt müssen alle aufwachen. Die Situation in den Krankenhäusern ist extrem angespannt / 101 Neuinfektionen zum Vortag/ 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner bei 261,2
Die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen im Landkreis Elbe-Elster ist in den vergangenen Tagen noch einmal deutlich angestiegen. Am 5. Dezember hat der Landkreis den Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage erstmals überschritten. Der Wert liegt aktuell bei 261,2.
Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung des Landes Brandenburg sieht für diesen Fall neben der öffentlichen Bekanntgabe auch verschärfende Maßnahmen vor, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten per Allgemeinverfügung anzuordnen sind. Der Landkreis Elbe-Elster hat deshalb neue Regelungen erlassen, die vom 9. Dezember an gelten.
Neben allen Schulen jeden Bildungsganges sind davon auch die Kreisvolkshochschule und Musikschulen betroffen. An allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Förderschulen und Schulen des zweiten Bildungswegs in öffentlicher und freier Trägerschaft, mit Ausnahme der Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, findet ab einschließlich der siebten Klassenstufen ab 14. Dezember 2020 ausschließlich Distanzunterricht statt. Kreisvolkshochschule und Musikschulen, einschließlich des zweiten Bildungsweges, müssen ihren Unterricht ab 14. Dezember 2020 in Präsenzform ausnahmslos ausfallen lassen. Die Unterrichtserteilung mittels Distanzunterricht ist, soweit möglich, erlaubt. Entsprechendes gilt für Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung und bei überbetrieblichen Unterweisungen von Auszubildenden sowie bei vergleichbaren Angeboten.
Außerdem gibt es Einschränkungen des Besuchsrechtes in Pflegeheimen und ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. In Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und sonstigen stationären Einrichtungen ist vorbehaltlich weiterergehender Beschränkungen im Einzelfall aufgrund des jeweiligen Infektionsgeschehens oder des einrichtungsspezifischen Hygienekonzeptes nur der Besuch von höchstens zwei Mitgliedern eines Hausstandes zuzüglich bis zu einem Kind unter 14 Jahren des selben Hausstandes je Woche zulässig. Die Abgabe und der Konsum von alkoholhaltigen Getränken ist ganztägig außerhalb von Läden und Geschäften im Bereich von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren, Geschäften und Läden, in Parkhäusern, Parkgaragen, auf Parkdecks, auf Spiel- und Sportplätzen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen untersagt. Der Betrieb von Märkten und Wochenmärkten ist nur in dem zeitlichen Umfang und dem Sortiment zulässig, in dem die jeweiligen Märkte und Wochenmärkte regelmäßig stattfinden. Der Verkauf von Weihnachtsbäumen auf Märkten und Wochenmärkten ist zugelassen. Weihnachtsmärkte und sonstige Sondermärkte sind untersagt.
Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster vom 8. Dezember veröffentlicht und gilt bis 21. Dezember 2020.
Für Landrat Christian Heinrich-Jaschinski sind die zusätzlichen strengeren Maßnahmen eine logische Konsequenz aus der jüngsten Entwicklung. „Die Situation hat sich verschlechtert. Wir haben sehr hohe Inzidenzen, und wir schrammen an der Belastungsgrenze des Gesundheitssystems bei uns, so dass ein Handeln jetzt notwendig war.“ Während viele Menschen alles getan hätten, um sich an die Corona-Regeln zu halten, „gibt es einen anderen Teil, der das alles noch nicht ernst nimmt“, kritisiert der Landrat. „Denen müssen wir jetzt mit aller Deutlichkeit zeigen, dass es ernst ist.“ Ansonsten bekämen unbeteiligte oder unschuldige Menschen etwa Probleme bei der medizinischen Versorgung in Krankenhäusern, „und das dürfen wir nicht zulassen“.
Zu viele Kontakte und Unachtsamkeit – darin sieht Christian Heinrich-Jaschinski zwei Hauptursachen für die Entwicklung im Landkreis. „Die Corona-Pandemie wird uns weiter fordern, erst in einem guten halben Jahr werde wieder langsam Normalität einkehren“, ist der Landrat überzeugt.
„Jetzt müssen alle aufwachen“, appellierte der Landrat. „Die Situation in den Krankenhäusern ist extrem angespannt, und das jetzt schon ohne die saisonale Grippe." Auf dem derzeitigen hohen Infektionsniveau könne man so nicht durch den Winter kommen, wenn die medizinische Versorgung weiterhin garantiert werden soll. Im Hinblick auf die Zahl der Todesfälle warnte er: „Wenn es zu viele Infizierte gibt, dann werden wir auch eine ganze Reihe von Menschen verlieren - und zwar nicht nur Ältere, sondern auch Jüngere.“ Wir haben dieses Virus unterschätzt - alle miteinander. Daher sei „höchste Eile“ geboten, aber auch Sensibilität und Verantwortung im privaten Umfeld und im betrieblichen Umfeld, appellierte der Landrat an die Bevölkerung.
Aber dafür müsse die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche je 100.000 Einwohner wieder deutlich unter 100, am besten unter 50 sinken. „Das ist möglich, daran sollten wir alle gemeinsam arbeiten.“
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Elbe-Elster meldet am 8. Dezember 2020 nachfolgende statistische Angaben zu den Corona-Infektionen im Landkreis:
positiv Getestete: 1.216 (+ 101 zum Vortag; fehlender Datenabgleich an Vortagen berücksichtigt)
davon aktive Fälle: 419 (- 343 zum Vortag)
genesene Personen: 786 (+ 25 zum Vortag)
bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 261,2
stationär behandelte Personen: 28 (Stand 08.12.20)
davon intensivmedizinisch: 7 (Stand 08.12.20)
Personen in Isolation bzw. häusliche Quarantäne: 1700 (+ 470 zur Vorwoche/Stand 04.12.20)
verstorben: elf Personen (gleichbleibend zum Vortag)
Die Angaben entsprechen, wenn nicht anders angegeben, dem aktuellen Stand am 8. Dezember, 8.30 Uhr.
Aktuelle Daten und weitere Informationen mit weiterführenden Links rund ums neuartige Coronavirus im Landkreis Elbe-Elster sind unter www.lkee.de jederzeit abrufbar.
Anhang: Allgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster über zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Absenkung des Infektionsgeschehens im Landkreis Elbe-Elster
Pressemitteilung
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