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Mühlberg/Elbe

Foto: Rathaus und Frauenkirche in Mühlberg © Frank Winter

Neustädter Markt 1
04931 Mühlberg

(035342) 81621
(035342) 81632

E-Mail:
Homepage: www.muehlberg-elbe.de

Lage
Mühlberg liegt im südwestlichen Teil des Landes Brandenburg im Landkreis Elbe- Elster und bildet die Grenze zum Freistaat Sachsen. Die Landschaft wird durch die Elbe als großer bedeutender Binnenstrom mit ca. 17 km in der Gemarkung Mühlberg und der künstlich entstandenen Kiesseen geprägt. Zur Stadt Mühlberg gehören die Ortsteile Altenau, Brottewitz, Fichtenberg, Koßdorf, Martinskirchen und Mühlberg. Die Stadt befindet sich direkt an der Streckenführung des Elberadweges Schmilka-Cuxhaven. Das Befahren per Pedale durch die malerische Landschaft entlang des Flusses wird zu einem eindrucksvollen Erlebnis. Eine umfangreiche und informative Ausschilderung konnte fertiggestellt werden.

 

Am 22. Dezember 2008 wurde die Elbebrücke Mühlberg feierlich übergeben und für den Verkehr freigegeben. Nach über zweieinhalbjähriger Bauzeit ist sie nun die kürzeste und schnellste Verbindung über die Elbe von Brandenburg nach Sachsen. Sie überspannt die Elbe mit einer Länge von 690,5 m und stellt als feste Elbüberquerung, besonders bei Hochwasser oder Eisgang, wo die die Fähre nicht einsetzbar war, einen sicheren Übergang über die Elbe dar.

Die Fähre Mühlberg hat lange Zeit zum Bild Mühlbergs gehört, doch am Tag der Brückeneröffnung hat sie ihre letzte Fahrt angetreten und wurde danach stillgelegt.

Statistische Daten
Einwohnerzahl 3741 (Stand 1.1.2019)

Fläche 88,56 km²

Anreise
Autobahnanschlüsse:
Ruhland oder Döbeln ca. 60 km entfernt

Bundesstraßenverbindung
B 87 Torgau, Herzberg, Luckau
B 96 Luckau, Finsterwalde, Senftenberg
B 101 Herzberg, Bad Liebenwerda, Elsterwerda
B 169 Riesa, Elsterwerda, Senftenberg
B 182 Riesa, Belgern, Torgau (über Elbebrücke)
B 183 Torgau, Bad Liebenwerda


Deutsche Bahn:
Riesa, Falkenberg, Bad Liebenwerda

Bus:
Riesa, Bad Liebenwerda

 

http://www.vbb.de/anreisebutton


Parkmöglichkeiten

Ausreichende Parkmöglichkeiten sind auf dem Altstädter und

Neustädter Markt vorhanden.


Geschichte
Mühlberg wurde 1230 erstmals urkundlich als Stadt erwähnt. Bereits lange vorher lassen sich durch archäologische Grabungen und Grabfunde seit etwa 600 nach Christus slawische Siedlungen nachweisen. Die Stadt wurde auf einer Talsandinsel am Elbübergang im Schutz einer Wasserburg gegründet.

Mühlberg ist ein seltenes Beispiel einer vormaligen mittelalterlichen Doppelstadt mit Insellage. Die Alt- und Neustadt wurden 1346 durch Zusammenschluss vereinigt, die räumliche Trennung durch Wälle und Gräben ist jedoch bis heute sichtbar.

Die Stadt Mühlberg/Elbe ist durch eine ungewöhnliche bauliche Gestaltung der überwiegend im 18. und 19. Jahrhundert entstandenen Wohnhäuser, die noch Teile spätmittelalterlicher Vorgängerbauten aufweisen, sowie zahlreiche historische Baudenkmäler geprägt.

Erwähnenswert ist das ehemalige Zisterzienserinnenkloster "Marienstern", dass 1228 von Otto und Bodo von Ileburg gegründet wurde. Die Klosterkirche mit ihrer prachtvollen Westfassade ist eine der beeindruckendsten Backsteinbauten in Deutschland. Sie wurde in der Zeit von 1250 - 1350 errichtet. Die Klostergebäude sind teils umgebaut, teils im 16. Jahrhundert nach der Auflösung des Klosters abgetragen worden. Aus dieser Zeit stehen noch das Äbtissinnenhaus, die Propstei (Museum "Mühlberg 1547"), das Hospiz und das Refektorium sowie Mauerreste des ehemaligen Nonnenganges. Der Klosterbereich ist ein besonderes nationales Kulturdenkmal und wird vom Bund, Land sowie der deutschen Stiftung Denkmalschutz gefördert.

Seit dem 22. Mai 1992 ist die Stadt Mühlberg/Elbe Mitglied in der AG "Städte mit historischen Stadtkernen" des Landes Brandenburg.

Im Stadtgebiet gibt es weitere historische Gebäude und Sehenswürdigkeiten wie das Rathaus, die Löwenapotheke und die Frauenkirche, Sitznischenportale, Türschlusssteine sowie das in der ehemaligen Elbschleife 1545 anstelle der zerstörten Wasserburg erbaute Schloss.

 


Aktuelle Meldungen

Landkreis untersagt vorübergehend Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Gräben

(07.​07.​2026)
Anhaltende Trockenheit zwingt zum Schutz der Gewässer – Verbot gilt im gesamten Landkreis Elbe-Elster

 

Die anhaltende Trockenheit macht sich auch in den Gewässern des Landkreises Elbe-Elster deutlich bemerkbar. Weil in den vergangenen Monaten zu wenig Regen gefallen ist und die hohen Temperaturen zusätzlich für eine starke Verdunstung sorgen, führen viele Flüsse, Bäche und Gräben inzwischen sehr wenig Wasser. Besonders betroffen ist das Einzugsgebiet der Schwarzen Elster.

Um Tiere, Pflanzen und die Gewässer selbst zu schützen, hat der Landkreis Elbe-Elster eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 16 am 2. Juli 2026 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Ab diesem Zeitpunkt darf aus oberirdischen Gewässern im gesamten Kreisgebiet kein Wasser mehr mit Pumpen oder durch Ableiten entnommen werden. Das gilt sowohl für erlaubnisfreie Entnahmen als auch für Entnahmen, für die bisher eine wasserrechtliche Genehmigung bestand. Diese Genehmigungen werden für die Dauer der Allgemeinverfügung vorübergehend ausgesetzt.

Hintergrund ist die derzeit sehr angespannte Lage. Die Wasserstände sind vielerorts so weit gesunken, dass wichtige Lebensräume für Fische, Kleintiere und Wasserpflanzen gefährdet sind. In zahlreichen Nebenflüssen der Schwarzen Elster wird bereits weniger Wasser geführt, als für ein funktionierendes Gewässer notwendig ist. Mit dem Entnahmeverbot soll verhindert werden, dass sich die Situation weiter verschärft.

In besonderen Einzelfällen kann die untere Wasserbehörde eine Ausnahme zulassen. Voraussetzung ist, dass dadurch weder die Gewässer noch die Natur erheblich beeinträchtigt werden oder dass ein besonderer Härtefall vorliegt. Entsprechende Anträge können bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises gestellt werden.

Der Landkreis weist darauf hin, dass die Einhaltung der Allgemeinverfügung kontrolliert wird. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Foto mit ChatGPT erstellt/ Pressestelle LKEE Torsten Hoffgaard:
 

[Allgemeinverfügung]

Foto zur Meldung: Landkreis untersagt vorübergehend Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Gräben
Foto: Landkreis untersagt vorübergehend Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Gräben

Amtliche Bekanntmachung - Tierseuchenallgemeinverfügung

(07.​05.​2026)

 Auszug 1. Seite 

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie unten bei Downloads!

[Tierseuchenallgemeinverfügung]

Energiesteckbriefe aus der Energiedatenbank Brandenburg

(17.​12.​2024)

Die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB),

 

hat auch 2024 wieder die Energiesteckbriefe für die Verbandsgemeinde Liebenwerda und den Ortsgemeinden zur Verfügung gestellt.

Auf der Webseite Kommunale Energiesteckbriefe finden Sie dazu ausführliche Informationen und im Downloadbereich ein Erläuterungsblatt zum Energiesteckbrief.

Wie Sie die Daten aus den Energiesteckbriefen nutzen können, woher sie kommen und was sie aussagen, wird in einem Online-Workshop „Der kommunale Energiesteckbrief“, am 24.01.2025 um 09:00 Uhr erläutert. Sie können sich bereits jetzt über unsere Webseite dazu anmelden: Workshop „Der kommunale Energiesteckbrief“.

 

Und schon mal vorab: Ganz neu im Energiesteckbrief ist die Verlinkung ins Energieportal direkt zum Steckbrief „Kommunale Teilhabe“ für Ihre Verbandsgemeinde. Dort finden Sie Angaben zur Gewinnbeteiligung an Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf dem Gebiet Ihrer Verbandsgemeinde entsprechend Brandenburger Gesetze und dem EEG.

 

Die Steckbriefe finden sie hier unten bei Downloads!

[Energiesteckbrief für die Verbandsgemeinde Liebenwerda]

[Energiesteckbrief für die Stadt Bad Liebenwerda]

[Energiesteckbrief für die Stadt Falkenberg/Elster]

[Energiesteckbrief für die Stadt Uebigau-Wahrenbrück]

[Energiesteckbrief für die Stadt Mühlberg/Elbe]

Weiterhin keine Schiedsstellensprechstunden

(05.​05.​2021)

Aufgrund des - nach wie vor - hohen Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus sollen Kontakte weitgehend vermieden werden. Die Verwaltungsstandorte der Verbandsgemeinde bleiben daher für den Besucherverkehr weiterhin geschlossen, die persönliche Vorsprache in der Verwaltung ist nur nach telefonischer Anmeldung möglich.

 

Aus vorstehend genannten Gründen entfallen bis auf Weiteres die sonst üblichen monatlichen Sprechstunden der Schiedsstellen in den 4 Schiedsbezirken der Verbandsgemeinde. 

 

Wir bitten um Verständnis.

 

Gern vermitteln wir Ihnen in sehr dringenden Fällen den telefonischen Kontakt zu den Schiedspersonen. Hierfür wenden Sie sich bitte an:

 

Verbandsgemeinde Liebenwerda

Amt für Ordnung und Recht

Schiedsstellen

Tel.: 035365 411-90 oder Tel.: 035365 411-31

Gedenkveranstaltung zum 76. Jahrestag der Lagerbefreiung in Neuburxdorf

(26.​04.​2021)
Wahrheit aushalten

 

Gedenkveranstaltung zum 76. Jahrestag der Lagerbefreiung in Neuburxdorf

 

Mit einem sehr kleinen Kreis beteiligter Personen haben die Städte Bad Liebenwerda und Mühlberg am Freitag in Neuburxdorf des 76. Jahrestages der Befreiung des Kriegsgefangenenlagers Mühlberg gedacht. Hannelore Brendel, Beigeordnete der Verbandsgemeinde Liebenwerda, verlas am Mahnmal für die Toten des Kriegsgefangenenlagers auf dem Friedhof Neuburxdorf ein Grußwort von Landrat Christian Heinrich-Jaschinski. Darin verwies er unter anderem auf das besonders schwere Schicksal sowjetischer Kriegsgefangener in dem Lager der Deutschen Wehrmacht. Es sei wichtig, die Wahrheit auszuhalten, so der Landrat in seinem Grußwort. Er dankte allen, die sich um das schwierige Gedenken und den sensiblen Umgang mit der Geschichte des Lagers Mühlberg verdient machen.

Auf persönliche Schicksale nahm Hannelore Brendel in ihrer Ansprache Bezug. Wie auf das des heute 98-jährigen John Bicknell, der im Januar 1944 als 21-jähriger britischer Kriegsgefangener nach Mühlberg gebracht wurde. Trotzt seines nun bereits hohen Alters wäre Bicknell in diesem Jahr gern nach Mühlberg gekommen. Doch bereits zum zweiten Mal in Folge hat die Corona-Pandemie den Besuch der „Friends of Stalag IVB ex POW Association“, in der ehemalige Kriegsgefangene und deren Angehörige aus Großbritannien organisiert sind, im ehemaligen Lager Mühlberg verhindert.

Die Geschichte des Lagers Mühlberg ist ambivalent. Nachdem das Kriegsgefangenlager aufgelöst war, richtete der Sowjetische Geheimdienst NKWD hier das erste seiner Speziallager ein, in dem tausende Menschen ohne jedes Verfahren interniert wurden. Dass am Hochkreuz für die Todesopfer dieses Lagers gestern ebenfalls Kränze niedergelegt wurden, gehöre zum Gedenken, das an diesem Ort gepflegt werde, so Hannelore Brendel.

Anwesend waren während der Gedenkveranstaltung auch Vertreter der Dr.-Wolfgang-Liebe-Stiftung, die zwei Bänke, einen Baum und Rhododendronsträucher für die Gestaltung des ehemaligen Lagergeländes gestiftet hat. Stiftungsvorstand Karin Kohler verwies darauf, dass die Stiftung seit 2017 bereits 160.000 Euro für Zwecke der Altenhilfe, der Bildung und des bürgerschaftlichen Engagements in der Region ausgereicht habe.

Darüber hinaus stellte Gedenkstättenlehrerin Dr. Claudia Franke den neuen Flyer „Geschichte(n) auf dem Radweg – Nationalsozialistische Tatorte entlang der Elbe“ vor, in dem neben Gedenkstätten in Prettin, Torgau und Zeithain auch der Erinnerungsort Lager Mühlberg aufgeführt ist.

 

Text: Karsten Bär

Foto: Ortsgemeinde Bad Liebenwerda

Foto zur Meldung: Gedenkveranstaltung zum 76. Jahrestag der Lagerbefreiung in Neuburxdorf
Foto: Jahrestag der Lagerbefreiung

rbb Heimatjournal Mühlberg

(23.​04.​2021)

Unter folgendem Link können Sie sich einen Film über die Stadt Mühlberg/Elbe anschauen. Gezeigt werden die Villa Güldenstern, die Glaskünstlerin Pia Wenning, das Kloster mit der Klostergärtnerei, das Schloß, die Ruderin Leonie Reiß sowie die Künstlerinnen Brigitte Poltert und Margrit Eulzer.

Verwaltung am Brückentag-Himmelfahrt geschlossen

(22.​04.​2021)
Die Rathäuser der Verbandsgemeinde Liebenwerda sind am Brückentag, Freitag, den 14. Mai 2021 geschlossen.

Bekanntgabe gem. § 26 Abs. 2 der Siebten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen

(20.​04.​2021)

Landkreis Elbe-Elster

Der Landrat

 

Bekanntgabe gem. § 26 Abs. 2 der Siebten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2-Eindäm-mungsverordnung - 7. SARS-CoV-2-EindV) vom 6. März 2021 (GVBl.II/21, Nr. 24) zuletzt geändert durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 18. April 2021 (GVBl.II/21, Nr. 39)

 

Laut Veröffentlichungen des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/) lag im Landkreis Elbe-Elster der Inzidenzwert der in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ eingetretenen Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus seit dem 9. März 2021 ununterbrochen über 100.

 

Damit gelten im Landkreis Elbe-Elster gem. § 26 Abs. 2 Satz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV folgende über die allgemein im Land Brandenburg nach der 7. SARS-CoV-2-EindV geltenden Regelungen hinausgehenden Schutzmaßnahmen:

 

1. Abweichend von § 4 Absatz 1 Halbsatz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet.

 

2. Abweichend von § 7 Absatz 1 Halbsatz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV ist die Durchführung von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet.

 

3. Abweichend von § 7 Absatz 5 Halbsatz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV ist die Durchführung von privaten Feiern und Zusammenkünften im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet.

 

4. Abweichend von § 8 Absatz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV unterliegen alle nicht in § 8 Absatz 2 Satz 1 genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels einer Schließungsanordnung.

(Erläuterung: Von der Schließungsanordnung ausgenommen sind damit nur:

Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte; landwirtschaftliche Direktvermarkter von Lebens-mitteln; Verkaufsstände auf Wochenmärkten, beschränkt auf die für den stationären Einzelhandel nach der 7. SARS-CoV-2-EindV zugelassenen Sortimente; Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Optiker und Hörgeräteakustiker; Reinigungen und Waschsalons; Tierbedarfshandel und Futtermittelmärkte; Baufachmärkte; Baumschulen, Gartenfach-märkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte; Banken und Sparkassen; Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel sowie Poststellen; Tabakwarenhandel; Tankstellen sowie Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge; Abhol- und Lieferdienste; Großhandel.)

 

Verkaufsstellen des Einzelhandels mit Mischsortimenten sind von der Schließungsanordnung nur ausgenommen, wenn deren zugelassene Sortimentsteile im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV überwiegen. Die betreffenden Verkaufsstellen dürfen dann alle Sortimente

vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen; wenn bei einer Verkaufsstelle der nicht zugelassene Teil des Sortiments überwiegt, gilt die Schließungsanordnung bis zu einer entsprechenden Aufstockung des zugelassenen Sortiments für die gesamte Verkaufsstelle.

 

5. Abweichend von § 12 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 der 7. SARS-CoV-2-EindV ist der Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig.

 

6. Abweichend von § 23 Absatz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV sind Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive, öffentliche Bibliotheken, Tierparks, Wildgehege so-wie Zoologische und Botanischen Gärten (ergänzt durch die 5. Verordnung zur Änderung der 7. SARS-CoV-2-EindV) geschlossen.

 

7. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr des Folgetages nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet (ergänzt durch die 5. Verordnung zur Änderung der 7. SARS-CoV-2-EindV).

 

Triftige Gründe in diesem Sinne sind insbesondere:

1. der Besuch von Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten,

2. die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,

3. die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen,

4. die Begleitung und Betreuung Sterbender oder von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,

5. die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen,

6. die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren,

7. die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,

8. das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten,

9. die Teilnahme an Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen,

10. die Teilnahme an nach dieser Verordnung nicht untersagten Veranstaltungen,

11. die Teilnahme an Zusammenkünften nach § 7 Absatz 5 der 7. SARS-CoV-2-EindV (private Feiern im zulässigen Personenkreis),

12. die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung durch jagdberechtigte und beauftragte Personen.

 

Die Anordnung zusätzlicher Schutzmaßnahmen erfolgte erstmalig mit Bekanntgabe am 31. März 2021 und galt bis zum Ablauf des 6. April 2021. Da sich in diesem Zeitraum und auch danach der maßgebliche Inzidenzwert nicht auf unter 100 SARS-CoV-2-Virus-Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner verringert hatte, hatte sich die Anordnung zusätzlicher Schutzmaßnahmen bereits um jeweils eine Woche bis zum 13. April und dann bis zum 20. April 2021 verlängert. Sie verlängert sich weiterhin um jeweils eine Woche, solange sich der maßgebliche Inzidenzwert nicht wie nachfolgend dargestellt auf unter 100 reduziert.

 

Die Verlängerung endet mit Ablauf des Tages, der auf den siebten Tag der Verlängerung folgt, wenn der Inzidenzwert vom dritten bis zum fünften Tag der Verlängerung ununterbrochen unterschritten wird und der Landkreis Elbe-Elster die Unterschreitung in geeigneter Weise öffentlich bekannt gegeben hat, ansonsten verlängert sich die Anordnung immer wieder um eine Woche, bis vom dritten bis zum fünften Tag der jeweiligen Verlängerung der Inzidenzwert von kumulativ 100 SARS-CoV-2-Virus-

Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ununterbrochen unterschritten wird und der Landkreis Elbe-Elster dies bekannt gibt.

 

Herzberg (Elster), 19. April 2021

 

Christian Heinrich-Jaschinski

Landrat

Presse-Information Nationalsozialistische Geschichte am Elberadweg

(16.​04.​2021)

Einen neuen Blick auf den Elberadweg zwischen Zeithain/Riesa und Prettin bietet der Flyer „Geschichte(n) auf dem Radweg. Nationalsozialistische Tatorte an der Elbe“. Er lädt geschichtsinteressierte Fahrradfahrende ein, vier unterschiedliche historische Orte mit nationalsozialistischer Vergangenheit im Dreiländereck von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg entlang der Elbe zu erkunden: die Kriegsgefangenenlager in Zeithain und in Mühlberg/Elbe, die Wehrmachtgefängnisse in Torgau und die Konzentrationslager Lichtenburg in Prettin.

Die Fahrradroute, im Flyer mit weiteren Informationen zu den Orten versehen, bietet zum einen Orientierung und lädt zugleich zum Abbiegen, Anhalten und Verweilen ein. Auf Schautafeln im Außengelände oder in den Dauerausstellungen der jeweiligen Gedenkstätten können sich Interessierte differenziert über die historischen Geschehnisse und über Opfer und Täter des NS-Terrors informieren.

Der Flyer in deutscher und englischer Sprache ist kostenfrei in den Touristinformationen an der Strecke oder bei den Gedenkstätten vor Ort und online erhältlich.

Er ist als Kooperation der Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin (Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt), des Dokumentations- und Informationszentrums (DIZ) Torgau und der Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain (beide Stiftung Sächsische Gedenkstätten) sowie der Initiativgruppe Lager Mühlberg e. V. entstanden. Gefördert wurde er aus Mitteln des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt und von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM).

 

Kontakt:

Lisa Lindenau

Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin

Tel. 035386 609975

 

Elisabeth Kohlhaas

Erinnerungsort Torgau

Justizunrecht – Diktatur – Wiederstand

Tel. 03421 7739681

 

Nora Manukjan

Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain

Tel. 03525 510472

 

Angelika Stamm

Initiativgruppe Lager Mühlberg e. V.

Tel. 035342 87487

[Flyer_front]

[Flyer_rueck]

Foto zur Meldung: Presse-Information  Nationalsozialistische Geschichte am Elberadweg
Foto: Flyer

Veränderte Öffnungszeiten Bürgerbüro Mühlberg

(12.​04.​2021)

Aus organisatorischen Gründen hat das Bürgerbüro in Mühlberg in der Zeit vom 03. Mai bis 14. Mai 2021 verkürzte Öffnungszeiten.

Es ist in den genannten zwei Wochen nur am Dienstag, den 04. Mai und am Dienstag, den 11. Mai in der Zeit von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr besetzt.

Außerhalb der genannten Öffnungszeiten können sich die Bürgerinnen und Bürger gern an eines der anderen Bürgerbüros der Verbandsgemeinde in Bad Liebenwerda, Falkenberg/Elster oder Uebigau wenden.

Keine Schiedsstellensprechstunden im März

(01.​03.​2021)

Aufgrund des - nach wie vor - hohen Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus sollen Kontakte weitgehend vermieden werden. Die Verwaltungsstandorte der Verbandsgemeinde bleiben daher für den Besucherverkehr weiterhin geschlossen, die persönliche Vorsprache in der Verwaltung ist nur nach telefonischer Anmeldung möglich.

 

Aus vorstehend genannten Gründen entfallen im Monat März auch die planmäßigen Sprechstunden der Schiedsstellen in den 4 Schiedsbezirken der Verbandsgemeinde. 

 

Wir bitten um Verständnis.

 

Gern vermitteln wir Ihnen den telefonischen Kontakt zu den Schiedspersonen.

Hierfür wenden Sie sich bitte an:

 

Verbandsgemeinde Liebenwerda

Amt für Ordnung und Recht

Schiedsstellen

Tel.: 035365 411-90 oder Tel.: 035365 411-31

Die 15-Kilometer-Regelung für den Landkreis Elbe-Elster ist ab sofort aufgehoben

(04.​02.​2021)

Seit fünf Tagen in Folge liegt der 7-Tage-Inzidenzwert in Elbe-Elster unter der Marke von 200. Daher ist die 15-Kilometer-Regelung ab 04. Februar aufgehoben. Alle anderen Einschränkungen nach der Eindämmungsverordnung bleiben bestehen. Deshalb appelliert Landrat Christian Heinrich-Jaschinski nach wie vor: „Trotz rückläufiger Infektionszahlen haben wir immer noch ein hohes Niveau. Daher bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger, weiterhin Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und die seit Monaten bestehenden A-H-A-L-Regeln einzuhalten.“

 

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Elbe-Elster meldet am 4. Februar 2021 nachfolgende statistische Angaben zu den Corona-Infektionen im Landkreis:

 

gesamt positiv Getestete: 4.554 (+ 22 zum Vortag)

davon aktive Fälle: 388 (+ 1 zum Vortag)

genesene Personen: 4.015 (+ 21 zum Vortag)

bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 146,3 (167,9 zum Vortag)

stationär behandelte Personen: 25 (Stand 02.02.21)

davon intensivmedizinisch: 7 (Stand 02.02.21)

Personen in Isolation bzw. häusliche Quarantäne: 1740 (- 130 zur Vorwoche/Stand 29.01.21)

verstorben: 151 Personen (keine Veränderung zum Vortag)

 

[Download]


Veranstaltungen

01.05.​2026 bis
20.12.​2026

Kleine Fotoausstellung von Mai bis Dezember im Gemeindehaus Martinskirchen

Zu sehen sind traumhaft schöne Sonnenaufgänge an der Elbe, die blühenden Rapsfelder, Mohnblumenträume, die schlichte Schönheit der Elblandschaft bei Martinskirchen zu jeder Jahreszeit oder die Blumen, Blüten an der Elbe und im eigenen ... [mehr]
 

05.09.​2026

10:00 Uhr bis Uhr

Blaulicht Bronkow

Es handelt sich um unser Feuerwehr-Oldtimer-Treffen „Blaulicht-Bronkow“. Hierzu sind alle ... [mehr]
 
 

Fotoalben



Gastroangebote

02.08.​2026 bis
02.08.​2026

15:00 Uhr

Sommerzeit – Schlosszeit – Schloss Martinskirchen und unser Schlosscafè öffnen

Sommerzeit – Schlosszeit –  Schloss Martinskirchen und unser Schlosscafè öffnen   für Besucher ab 10. Mai 2026 sonntags von 15.00 bis 17.00 Uhr!   Im Schloss haben Sie die Möglichkeit die Puppen zu genießen oder in die Geschichte des ... [mehr]
 

09.08.​2026 bis
09.08.​2026

15:00 Uhr

Sommerzeit – Schlosszeit – Schloss Martinskirchen und unser Schlosscafè öffnen

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16.08.​2026 bis
16.08.​2026

15:00 Uhr

Sommerzeit – Schlosszeit – Schloss Martinskirchen und unser Schlosscafè öffnen

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23.08.​2026 bis
23.08.​2026

15:00 Uhr

Sommerzeit – Schlosszeit – Schloss Martinskirchen und unser Schlosscafè öffnen

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30.08.​2026 bis
30.08.​2026

15:00 Uhr

Sommerzeit – Schlosszeit – Schloss Martinskirchen und unser Schlosscafè öffnen

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06.09.​2026 bis
06.09.​2026

15:00 Uhr

Sommerzeit – Schlosszeit – Schloss Martinskirchen und unser Schlosscafè öffnen

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13.09.​2026 bis
13.09.​2026

15:00 Uhr

Sommerzeit – Schlosszeit – Schloss Martinskirchen und unser Schlosscafè öffnen

Sommerzeit – Schlosszeit –  Schloss Martinskirchen und unser Schlosscafè öffnen   für Besucher ab 10. Mai 2026 sonntags von 15.00 bis 17.00 Uhr!   Im Schloss haben Sie die Möglichkeit die Puppen zu genießen oder in die Geschichte des ... [mehr]
 

20.09.​2026 bis
20.09.​2026

15:00 Uhr

Sommerzeit – Schlosszeit – Schloss Martinskirchen und unser Schlosscafè öffnen

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27.09.​2026 bis
27.09.​2026

15:00 Uhr

Sommerzeit – Schlosszeit – Schloss Martinskirchen und unser Schlosscafè öffnen

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