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Stellenausschreibung Hauptamtlicher Wehrführer der Verbandsgemeindefeuerwehr

Mühlberg, den 18. 10. 2019

Die vier Städte Bad Liebenwerda, Falkenberg/Elster, Mühlberg/Elbe und Uebigau-Wahrenbrück bilden zum 01. Januar 2020 die erste Verbandsgemeinde im Land Brandenburg. Etwa 25.000 Einwohner leben hier in 47 Ortsteilen auf einer Fläche von 445 km².

Der Freiwilligen Feuerwehr der künftigen Verbandsgemeinde Liebenwerda gehören ca. 900 aktive Einsatzkräfte, 300 Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehr sowie 250 Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung an. Sie sind in 41 Ortsfeuerwehren mit Gerätehäusern organisiert. Es sind 63 Fahrzeuge im Einsatz.

 

Zur Führung der mitgliederstarken Feuerwehr suchen wir einen

 

Hauptamtlichen Wehrführer der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Liebenwerda (m/w/d)

 

Die unbefristete Vollzeitstelle soll zum 01.01.2020 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzt werden.

 

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Konzeptioneller Aufbau, Leitung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen auf der Grundlage einer Gefahren- und Risikoanalyse und des Gefahrenabwehrbedarfsplanes. Beide Dokumente befinden sich mit externer Begleitung in der Aufstellung.
  • Erarbeitung und Pflege der Alarm- und Ausrückeordnung,
  • Sicherstellung der Aus- Fort und Weiterbildung
  • Nachwuchsgewinnung zur Gewährleistung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr
  • Dienstaufsicht über die aktiven Einsatzkräfte, die Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehr und die Alters- und Ehrenabteilung
  • Einrichtung eines Ausrückdienstes mit der möglichen Übernahme der Gesamteinsatzleitung
  • Einrichtung und Leitung von Arbeitsgruppen, Gremienarbeit
  • Mitwirkung an der Budgetplanung sowie im Controlling für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr
  • Enge Zusammenarbeit mit den umliegenden Trägern des Brandschutzes und den Aufsichtsbehörden
  • Begleitung von Brandverhütungsschauen und Baugenehmigungsverfahren
  • Mitwirkung bei der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
  • Förderung der Kameradschaftspflege

 

Ihr Anforderungsprofil:

  • abgeschlossene Ausbildung im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (B 4) oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen, eine Ausbildung im Bereich der öffentlichen Verwaltung ist wünschenswert
  • Bereitschaft zur Weiterqualifizierung (höherer Dienst)
  • hohes Maß an Einsatzerfahrung
  • mehrjährige Führungserfahrung in der Feuerwehr
  • uneingeschränkte Feuerwehrdiensttauglichkeit, mentale und körperliche Belastbarkeit
  • Führerschein mindestens Klasse B, C; CE
  • Moderner, wertschätzender und weitsichtiger Führungsstil
  • Konfliktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen
  • Motivations- und Empathiefähigkeit
  • Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung (offene Gleitzeitregelung), die Einsätze in den Abend- und Nachtstunden ebenso berücksichtigt, wie Einsätze an Wochenenden
  • Wohnsitznahme im Gebiet der Verbandsgemeinde innerhalb eines halben Jahres
  • Aktive Teilnahme am Feuerwehr- und Einsatzdienst der Verbandsgemeindefeuerwehr

 

Unser Angebot:

Es erwartet Sie eine verantwortungsvolle und herausfordernde Tätigkeit.

Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der erforderlichen Qualifikation nach EG 11 TVöD bzw. Besoldung nach Besoldungsgruppe A 11.

Ein Dienstfahrzeug wird zur Verfügung gestellt.

Sie erhalten alle im öffentlichen Dienst üblichen sozialen Leistungen einschließlich eines Leistungsentgeltes.

 

Wenn das beschriebene Aufgabenprofil Ihr Interesse geweckt hat, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf mit beruflichem Werdegang, Führungszeugnis, Kopien der Bildungsabschlüsse, Fortbildungs- und gesundheitliche Tauglichkeitsnachweise) mit Angabe Ihrer Verfügbarkeit.

 

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen mit dem Kennwort „Wehrführer“ per E- Mail an petra.obenaus@badliebenwerda.de oder per Post an die

 

Stadt Bad Liebenwerda,

Koordinierungsstelle

Markt 1

04924 Bad Liebenwerda

 

Bewerbungsschluss: 15. November 2019

 

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Auswahlverfahren stehen, werden nicht erstattet.

 

 

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