I n f o r m a t i o n zur Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2017/2018 an der Grundschule der Stadt Mühlberg/Elbe
Was müssen die Eltern über die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2017/2018 wissen?
1. Zur Anmeldung finden sich bitte die Eltern (ein Elternteil) und
auch das aufzunehmende Kind persönlich in der Schule ein.
2. Es ist notwendig, die Geburtsurkunde des Kindes als auch
die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung
zur Anmeldung vorzulegen. Sofern das schulpflichtige Kind
von der Teilnahme am Verfahren der
Sprachstandsfeststellung befreit ist, benötigen die Eltern
einen entsprechenden Nachweis!
Aus den vorzulegenden Unterlagen (evtl. notwendige
schriftliche Bescheide Jugendamt / Amtsgericht)
muss auch eindeutig das Sorgerecht über das
einzuschulende Kind ersichtlich sein.
3. Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2010 bis
30. September 2011 geboren sind, müssen angemeldet
werden.
4. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2017 bis
31. Dezember 2017 das sechste Lebensjahr vollenden,
können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die
Schule aufgenommen werden. Entsprechende Anträge sollen
gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes
enthalten. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die
Schulpflicht.
5. Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden,
müssen neu angemeldet werden.
6. Die Anmeldung der Kinder erfolgt für den Einzugsbereich der
Stadt Mühlberg in der Grundschule der Stadt Mühlberg/Elbe,
An der Postsäule 10-12, im Sekretariat am
Montag, 6. Februar 2017, und am
Mittwoch, 8. Februar 2017.
Alle Eltern erhalten eine persönliche Einladung zur
Schulanmeldung, in welcher die Uhrzeit mitgeteilt wird.
Einschulungsuntersuchung wieder in Bad Liebenwerda:
Die Einschulungsuntersuchungen finden an folgenden Tagen im Gesundheitsamt Bad Liebenwerda, Riesaer Straße 19, statt:
Montag, 13. März 2017, ab 7.30 Uhr und am
Donnerstag, 16. März 2017, ab 7.30 Uhr.
Die genauen zeitlichen Termine (jeweils nur bis Mittag) werden mit den Eltern zur Anmeldung in der Schule persönlich abgesprochen.
Schulbezirk für die Grundschule der Stadt Mühlberg/Elbe ist auf der Grundlage der Satzung über die Bildung von Schulbezirken vom 02. 06. 1999 folgender Schuleinzugsbereich:
Territorium der Stadt Mühlberg/Elbe mit den Ortsteilen Altenau, Brottewitz, Fichtenberg, Koßdorf, Martinskirchen und Mühlberg/Elbe und den bewohnten Gemeindeteilen Altbelgern, Borschütz, Gaitzsch, Köttlitz, Lönnewitz, Schweditz, Weinberge und Wendisch-Borschütz.
Den Eltern aus den Ortsteilen Neuburxdorf, Burxdorf und Langenrieth der Stadt Bad Liebenwerda wird freigestellt, das Grundschulzentrum Bad Liebenwerda oder die Grundschule der Stadt Mühlberg/Elbe anzuwählen. Das Verfahren über das Staatliche Schulamt Cottbus zu beantragen, entfällt ersatzlos. Die Anmeldung kann ohne Probleme auch in diesem Jahr in der Grundschule der Stadt Mühlberg/Elbe erfolgen.