Information zu den Grundsteuern und allgemeinen Abgaben
Meldung aus MühlbergBis zum 15.02.2013 ist die vierteljährliche Zahlung der Grundsteuer und anderer Abgaben für das Kalenderjahr 2013 zur Zahlung fällig. Die Höhe der Zahlung ergibt sich aus dem Anfang des Jahres zugegangenen Abgabenbescheid 2013.
Wir bitten, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten und in jedem Fall das im Abgabenbescheid angegebene Kassenzeichen mit anzugeben. Bei Steuerpflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der fällige Betrag vom Konto abgebucht. Für Barzahlungen können bei der Stadt Mühlberg/Elbe folgende Kassenstunden genutzt werden:
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr.
Wichtige Information der Abteilung Steuern
Aus gegebenem Anlass wird auf folgendes hingewiesen:
Der Ihnen im Januar 2013 zugegangene Abgabenbescheid behält auch für 2014 und Folgejahre seine Gültigkeit bis zum Erhalt eines neuen Bescheides bzw. Änderungsbescheides. Die Abgaben sind jährlich zu denen im Bescheid ausgewiesenen Terminen fällig. Um die gesetzlichen Zahlungsfristen nicht zu versäumen, wird Ihnen empfohlen, der Stadt Mühlberg/Elbe eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Sollten Sie bereits an dem Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen Sie keine neue Einzugsermächtigung erteilen.
