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Das Ordnungsamt informiert zur Gartenabfällen und Traditons- bzw. Lagerfeuern

Mühlberg, den 31.03.2020

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten!

 

Es ist wieder soweit, am Ende des Winters steigen aus vielen Gärten dichte Rauchschwaden auf. Nach dem Rückschnitt der Sträucher und einem Großputz wählt so mancher Gärtner den schnellen Weg, um Äste, Reisig, Laub und andere Abfälle loszuwerden.

Die Feuer im Garten sind aber mehr als nur ein Ärgernis für die Nachbarn. Sie sind vor allem weitestgehend verboten. Werden solche Handlungen festgestellt, drohen erhebliche Strafen. Bei schweren Verstößen kann ein Strafgeld bis 5000 Euro erhoben werden. Die Rauchschwaden gefährden die Gesundheit. Sie enthalten Schadstoffe wie Feinstaub und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, die im Verdacht stehen, Krebs auszulösen.

 

Doch was tun mit frisch geschnittenen Ästen und Zweigen? Die beste Alternative ist, das Schnittgut mit einem Gartenhäcksler zu zerkleinern und genau wie das Laub und den Rasenschnitt auf den Kompost zu geben. So bleiben wertvolle Nährstoffe wie Stickstoff, Kalium und Phosphor, die im Pflanzenmaterial gespeichert sind, dem Garten erhalten. Das gehäckselte Holz kann wahlweise auch als Mulch verwendet werden. Also: besser das Feuerzeug stecken lassen und die Abfälle sinnvoll nutzen!

Für alle die nicht kompostieren wollen bietet der Abfallentsorgungsverband „Schwarze Elster“ eine ganzjährige Gartenabfallsammlung an. Einen Laubsack erhalten Sie für 2,50 Euro.

 

Traditions- und Lagerfeuer

 

Traditionsfeuer beruhen auf überliefertem Brauchtum (z.B. Oster-, Mai-, Martins-, Sonnenwend- und Johannisfeuer) und haben nicht die Verbrennung von Abfällen zum Ziel, sondern dienen der Pflege von Tradition und Brauchtum. Die Feuer werden herkömmlich von in der Ortsgemeinschaft verankerten Organisatoren und Vereinen ausgerichtet und sind im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen für jedermann zugänglich. Da diese meist etwas größer ausfallen ist bei dieser Art von Feuern eine Genehmigung des Ordnungsamtes notwendig.

 

Lagerfeuer sind Feuer, welche beim Lagern im Freien als Licht- und Wärmequelle verwendet werden. Demnach setzt ein Lagerfeuer einen bestimmten Anlass, wie ein gemütliches Beisammensein, voraus. Sie haben ebenfalls nicht die Verbrennung von Abfällen zum Ziel. Die Höhe und der Durchmesser des Lagerfeuers dürfen einen Meter nicht übersteigen. Diese Feuer sind genehmigungsfrei.

 

Verbrannt werden darf egal ob Traditions- oder Lagerfeuer lediglich trockenes, naturbelassenes, stückiges Holz wie zum Beispiel Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder auch Holzbriketts. Frisch geschlagenes Holz trocknet sehr langsam. Wird dieses verbrannt entsteht dichter Qualm der die Nachbarschaft belästigt. Daher ist das Verbrennen von frisch geschlagenem Holz verboten.

Sperrholzplatten, behandeltes Holz oder Kunststoffe haben im Feuer ebenfalls nichts zu suchen. Bei der Verbrennung dieser Stoffe werden verstärkt weitere Schadstoffe wie die hochgiftigen Dioxine freigesetzt.

 

 

 
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