Parabolantenne/Satellitenschüssel in der Innenstadt
Meldung aus MühlbergAlle Maßnahmen an Gebäuden und auf Grundstücken innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Mühlberg „Innenstadt“, die vom öffentlichen Raum aus sichtbar werden und somit nach außen hin wirken, benötigen eine entsprechende Genehmigung. Dies gilt ebenso für Maßnahmen innerhalb des Denkmalbereiches von Mühlberg, wobei bei Einzeldenkmalen und in der Nähe von Einzeldenkmalen auch ohne direkte Außenwirkung eine Genehmigung erforderlich sein kann.
Aufgrund aktueller Entwicklungen kann innerhalb des Sanierungsgebietes die Zulässigkeit von Parabolantennen / Satellitenschüsseln – besonders wenn vergleichbare Alternativen zum Senderempfang nicht vorhanden sind – in Aussicht gestellt werden. Dazu ist jedoch vor Beginn – und empfehlenswert vor Anschaffung der Technik – ein Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung und i. d. R. ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis zu stellen. Die Formulare der kurzen Anträge sind beim Bauamt der Stadt erhältlich. Die ausgefüllten und vom Hauseigentümer unterzeichneten Anträge zzgl. eines aktuellen Fotos vom Objekt mit Markierung des gewünschten bzw. benötigten Anbringungsortes können in der Bauverwaltung der Stadt Mühlberg/Elbe abgegeben oder aber per Mail an jana.wilhelm@stadtpartner.net gesendet werden. Die Anträge werden dann regulär innerhalb von vier Wochen beschieden.
Im Rahmen des Prüfverfahrens gelten folgende Eckpunkte:
Parabolantennen/Satellitenschüsseln zählen zu den technischen Anlagen, die möglichst keine oder nur eine geringfügig optische Beeinträchtigung der äußeren Objektwirkung nach sich ziehen sollen. Dies kann regelmäßig dann erreicht werden, wenn die Anlage nicht oder nur untergeordnet vom öffentlichen Raum aus einsehbar ist, wenn die Anlage in einem Abstand von mindestens einem Meter von Traufe und Ortgang möglichst auf der Straßen abgewandten Dachfläche und vorzugsweise annähernd parallel zur Dachhaut angebracht wird und wenn der Farbton unauffällig, nicht glänzend, auf die Dachfläche abgestimmt oder aber in einem schlichtem Grauton gewählt wird. Im Rahmen des jeweiligen Antragsverfahrens wird versucht werden, eine größtmögliche Schnittmenge zu erreichen. Bitte beachten Sie, dass diese Einzelfallprüfung auch dazu dient, den historischen Stadtkern in seiner größtmöglichen Erlebbarkeit zu erhalten und somit gleichfalls zum Werterhalt des kulturellen Erbes beiträgt. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und stehen für Rückfragen zu den ortsüblichen Sprechzeiten gern zur Verfügung.
Brendel
Bürgermeisterin
