Meldungen
19. 03. 2024
Das Gewerbeamt nimmt Gewerbean-, -um- oder -abmeldungen entgegen, bearbeitet Anträge auf gewerberechtliche Erlaubnisse (z.B. Reisegewerbe, Erlaubnisse nach § 34c der GewO, Marktfestsetzungen) einschließlich Gaststättenerlaubnisse und überwacht die gewerbliche Tätigkeit in der Gemeinde nach der Gewerbeordnung. Es nimmt Aufgaben nach dem Jugendschutzgesetz wahr.
Die gewerberechtlichen Aufgaben sind zu unterscheiden von Aufgaben der Gewerbeaufsicht. Gewerbeaufsichtliche Vorschriften dienen dem Schutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz und werden vom Landesamt für Arbeitsschutz wahrgenommen.
Soll ein erlaubnispflichtiges Gewerbe angemeldet werden sind weitere Unterlagen erforderlich.
Ingrid Koch
Neustädter Markt 1
(035342) 81638
(035342) 81632