Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Fuß vom Gas und aufgepasst!

01. 06. 2021
Ab sofort neue Vorfahrts- und Geschwindigkeitsregelung in Bad Liebenwerda

 

In Bad Liebenwerda tritt die bereits angekündigte veränderte Vorfahrts- und Geschwindigkeitsregelung im südlichen Teil der Stadt in Kraft. Der Bauhof der Stadt hat die Arbeiten zur Umbeschilderung am Nachmittag des 01. Juni beendet, so dass nun die neuen Verkehrsregeln in Kraft traten.

Die gravierendste Veränderung besteht darin, dass aus Richtung der Ortsumfahrung der

B 183 kommend, ab Beginn der Torgauer Straße über den Hag und Südring bis zum Kreisverkehr eine verkehrsberuhigte „Zone 30“ ausgewiesen wurde. Also: Fuß vom Gaspedal!

Eine Vielzahl vorfahrtsregelnder Schilder wurde zurückgebaut.

Für Fahrzeugführer, die vom Kreisverkehr kommend den Südring und Hag ortsauswärts befahren, hat das zur Folge, dass sie nicht mehr vorfahrtberechtigt sind, sondern auf Grund der dann bestehenden Rechts-vor-Links Regelung gegenüber dem aus den Seitenstraßen kommenden Verkehr eine Wartepflicht haben.

Zur Verdeutlichung der neuen Vorfahrtsregelung wird in den ersten drei Monaten an allen Einmündungen die Zeichenkombination „Achtung – Vorfahrt geändert“ aufgestellt.

Außerdem erfolgt dauerhaft eine Fahrbahnmarkierung vor den rechts einmündenden Straßen im Südring und Hag. Die Markierung mit den „Haifischzähnen“ (Zeichen 342 StVO) wird in der Woche ab 07. Juni auf die Fahrbahn aufgebracht.

Damit wird eine Wartepflicht infolge der Rechts-vor-Links Regelung hervorgehoben.

 

haifischzähne​​​​​​​

Haifischzähne (Zeichen 342 StVO)

 

Das Parken im Verlauf vom Hag und Südring ist größtenteils erlaubt, was ebenfalls zur Verkehrsberuhigung beiträgt.

 

Die in den benachbarten Straßen schon seit Längerem bestehende „Zone 30“ wurde mit der Umbeschilderung erweitert und abgerundet. Der Bereich Markt und Breite Straße wird in die „Zone 30“ einbezogen.

 

Maerker Mühlberg

Der Luther Pass

Ihr persönlicher Wegbegleiter zur Reformation

Eine Spurensuche in drei Ländern

 

Luther Pass

RCCV Logo