1. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 25. November 2016
Mühlberg, den 21. 03. 2017
Tierseuchenallgemeinverfügung vom 20.03.2017 zur Aufhebung der generellen Pflicht zur Aufstallung von Geflügel und Beibehaltung weiterer Maßnahmen zum Schutz gegen die aviäre Influenza