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Umgang mit herrenlosen Katzen

Mühlberg, den 01. 10. 2014

Dem Ordnungsamt wird vermehrt angezeigt, dass sich wildernde/herrenlose Katzen im Stadtgebiet aufhalten. Was tun?

 

Bei freilebenden Katzen handelt es sich um so genannte herrenlose Tiere. Es handelt sich hierbei nicht um Fundtiere im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Unter herrenlosen Tieren sind nach bürgerlichem Recht Tiere zu verstehen, an denen kein Eigentum besteht. Diese Tiere können sich erfahrungsgemäß nicht an das Leben in menschlicher Obhut gewöhnen und sollen deshalb nicht eingefangen und in einem Tierheim untergebracht werden, da dies für diese wildlebenden Katzen aus tierschutzrechtlicher Sicht eine Quälerei darstellt.

Diese Katzen leben von dem natürlichen Futter (Mäuse, Abfälle usw.), die die Natur für sie bereithält. Derartige freilebende Tiere sollen demzufolge dort belassen werden, wo sie natürlicherweise leben. Um jedoch der unkontrollierten Vermehrung vorzubeugen, wird ab dem Haushaltsjahr 2015 ein Obolus in der Stadtkasse eingeplant. In Zusammenarbeit mit Tierschützern und Tierärzten sollen herrenlose Katzen kastriert werden.

Katzen sind neugierig und schauen sich gern einmal in der Umgebung um. Schon das Anfüttern fremder Katzen im eigenen Garten, auf der Terrasse, an der Hintertür oder schlimmstenfalls sogar in der eigenen Küche kann ein Problem werden.

Wer eine besitzerlose streunende Katze füttert, muss auch für sie aufkommen, sie kastrieren lassen, denn aus der „armen kleinen Katze“, die aus Mitleid gefüttert wird, ist im ersten Jahr schon eine „süße kleine Familie“ geworden und im Nu haben Sie eine vierzehnköpfige unüberschaubare Großfamilie im Garten! 

 

Hönicke

Ordnungsverwaltung

 

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