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Finanzverwaltung

Einzugsermächtigung, Bankverbindung ändern


Beschreibung

Im Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung, einen fälligen Forderungsbetrag einmalig oder mehrmals von seinem Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung). Die Einzugsermächtigung muss im Regelfall schriftlich erteilt werden. Der Zahlungspflichtige kann der Belastung aus einer Lastschrift ohne Angabe von Gründen widersprechen und den Belastungsbetrag mit derselben Wertstellung seinem Konto wieder gutschreiben lassen.


Rechtsgrundlagen

 


Ansprechpartner

Ingrid Koch
Neustädter Markt 1
Telefon (035342) 81631

Maerker Mühlberg

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